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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Siegprämie
von: Vereinsmaier ()
Datum: 03.07.2017

Hallo Herr Pfeffer vermutlich ist meine Frage versehentlich untergegangen, daher nochmal mein Beitrag aus der letzten Woche. Wäre schön, wenn man eine Einschätzung bekommen könnte. Konnte ich aus bisherigen Beiträgen mir nicht voll beantworten. Gruß Waldemar


Hallo Herr Pfeffer,

wir - ein gemeinnütziger Sportverein - haben eine Regelung, dass wir je Sieg 80€ an Siegprämie der 1. Mannschaft bezahlen. Diese wird dann auf ein Sparbuch der Mannschaft überwiesen. (zum Ende der Hin- und Rückrunde)
Je nach Saisonverlauf können so schon einmal 1000 bis 1500€ pro Jahr anfallen. Umgerechnet sind dies bei 16 Spielern folglich 62,5€ bis 93€ im Jahr. An auswärtige Spieler werden Fahrtkosten über 44-€-Gutscheine vergütet. Einmal im Jahr erhalten alle Spieler einen 44-€-Gutschein.
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Inwieweit ist die Siegprämie gemeinnützigkeitsschädlich und steuerrechtlich problematisch? Ich hatte diese Frage schon einmal bei einem Steuerberater gestellt, der jedoch meinte, dass bei unter 100€ je Spieler im Jahr das Finanzamt keine Probleme macht... So ganz deckt sich dies jedoch nicht mit dem bisher gelesenen.

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Hallo eine Ergänzung noch. Die Siegprämie wird dann meist von der Mannschaft für die alljährliche Mannschaftsfahrt genutzt, in welcher das Vergnügen im Vordergrund steht.
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Könnte ich das nicht so lösen, dass ich den Betrag X für die Siegprämie nicht mehr überweise, sondern jedem dafür einen 44-€-Gutschein aushändige. Wären je Spieler auch nur 2-3 im Jahr. Dann wäre es m.M.n. sauber.

Vom Vorstand kommt der Einwand, dass darüber aber kein Beitrag zur Geselligkeit geleistet wird. Wäre es denn nicht möglich, dass der Verein der Mannschaft für die Fahrt einen Zuschuss gewährt. (z.B. 500€) Eine jährliche Fahrt gehört ja zum Vereinsleben auch dazu. Wie wäre das zu verbuchen ?

Re: Siegprämie
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.07.2017

Die Siegprämie ist an sich kein Problem. Pauschale Vergütungen bis 200 Euro im Monat an vereinseigene Spieler sind sozialversicherungsfrei.
Bis 256 Euro im Jahr wären sie als sonstige Einkünfte lohnsteuerfrei. Man kann hier nämlich von einem Auftragsverhältnis (§ 622ff BGB) ausgehen, nicht von einem Arbeitsverhältnis.
Die Mannschaft ist steuerlich ein problematisches Subjekt. Besser also, die Prämien den Einzelspielern zuzuordnen.

Re: Siegprämie
von: Vereinsmaier ()
Datum: 03.07.2017

Danke für die Antwort.
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Wenn es ein Auftragsverhältnis wäre, dann könnte ich als Folge aber auch nicht die 44-€-Gutscheine als steuerfreien Sachbezug einsetzen oder?
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Wie wäre hier die Abgrenzung?

Auszug von einer I-Seite:
Unbezahlte Sportler werden nicht als Arbeitnehmer des Vereins betrachtet, da ggf. erhaltene Zahlungen und Vorteile lediglich den entstandenen Aufwand des Sportlers abdecken und seine Tätigkeit für den Verein deshalb als Liebhaberei eingestuft wird.
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Es gibt also bei uns Spieler, die gar nichts erhalten. Außer einmal im Jahr ein 44-€-Gutschein. Diese wären definitiv ja dann keine Arbeitnehmer. Dann haben wir die 5 Spieler, die je gefahrenen Kilomter (Hin- und Rückfahrt) 25 Cent vergütet bekommen. Würde man dies auch noch als Auftragsverhältnis ansehen?

Re: Siegprämie
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.07.2017

Wenn es ein Auftragsverhältnis wäre, dann könnte ich als Folge aber auch nicht die 44-€-Gutscheine
als steuerfreien Sachbezug einsetzen oder?

# Ja, das gilt nur bei Lohn- und Gehalt
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Wie wäre hier die Abgrenzung?

# Ein Dienstverhältnis setzt einen nennenwerte Vergütung voraus.

Es gibt also bei uns Spieler, die gar nichts erhalten. Außer einmal im Jahr ein 44-€-Gutschein.
Diese wären definitiv ja dann keine Arbeitnehmer.

# Ganz richtig.


Dann haben wir die 5 Spieler, die je gefahrenen Kilomter (Hin- und Rückfahrt) 25 Cent vergütet
bekommen. Würde man dies auch noch als Auftragsverhältnis ansehen?

# Aufwandsersatz gibt es auch im Auftragsverhältnis (§ 670 BGB). Das führt nicht zu einer abhängigen Beschäftigung.

Re: Siegprämie
von: Vereinsmaier ()
Datum: 04.07.2017

Super vielen lieben Dank – klasse Forum!

Bliebe nur noch ein Frage: Kann (bzw. sollte) ich anstelle der Siegprämie aufs Mannschaftskonto nicht besser einen Zuschuss zur Mannschaftsfahrt gewähren.
In welchen steuerlichen Bereich wäre der Zuschuss dann zu buchen? Oder wäre sowas gemeinnützigkeitsschädlich?

Re: Siegprämie
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.07.2017

Es ist ja kein Zuschuss, weil die Mannschaft kein eigenes Steuersubjekt ist (bzw. sein soll).
Das wären Annehmlichkeiten für die Spieler (= Kosten der Mitgliederpflege).