Siegprämie
von: Vereinsmaier ()
Datum: 03.07.2017
Hallo Herr Pfeffer vermutlich ist meine Frage versehentlich untergegangen, daher nochmal mein Beitrag aus der letzten Woche. Wäre schön, wenn man eine Einschätzung bekommen könnte. Konnte ich aus bisherigen Beiträgen mir nicht voll beantworten. Gruß Waldemar
Hallo Herr Pfeffer,
wir - ein gemeinnütziger Sportverein - haben eine Regelung, dass wir je Sieg 80€ an Siegprämie der 1. Mannschaft bezahlen. Diese wird dann auf ein Sparbuch der Mannschaft überwiesen. (zum Ende der Hin- und Rückrunde)
Je nach Saisonverlauf können so schon einmal 1000 bis 1500€ pro Jahr anfallen. Umgerechnet sind dies bei 16 Spielern folglich 62,5€ bis 93€ im Jahr. An auswärtige Spieler werden Fahrtkosten über 44-€-Gutscheine vergütet. Einmal im Jahr erhalten alle Spieler einen 44-€-Gutschein.
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Inwieweit ist die Siegprämie gemeinnützigkeitsschädlich und steuerrechtlich problematisch? Ich hatte diese Frage schon einmal bei einem Steuerberater gestellt, der jedoch meinte, dass bei unter 100€ je Spieler im Jahr das Finanzamt keine Probleme macht... So ganz deckt sich dies jedoch nicht mit dem bisher gelesenen.
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Hallo eine Ergänzung noch. Die Siegprämie wird dann meist von der Mannschaft für die alljährliche Mannschaftsfahrt genutzt, in welcher das Vergnügen im Vordergrund steht.
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Könnte ich das nicht so lösen, dass ich den Betrag X für die Siegprämie nicht mehr überweise, sondern jedem dafür einen 44-€-Gutschein aushändige. Wären je Spieler auch nur 2-3 im Jahr. Dann wäre es m.M.n. sauber.
Vom Vorstand kommt der Einwand, dass darüber aber kein Beitrag zur Geselligkeit geleistet wird. Wäre es denn nicht möglich, dass der Verein der Mannschaft für die Fahrt einen Zuschuss gewährt. (z.B. 500€) Eine jährliche Fahrt gehört ja zum Vereinsleben auch dazu. Wie wäre das zu verbuchen ?