Re: § 4 Nr. 23 Umsatzsteuergesetz
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.06.2017
Habe ich dies so richtig wieder gegeben?
# Ja, ganz richtig
Kann die Betreuung z.B. durch Lehrer gewährleistet werden, die zeitgleich auch Vereinsmitglieder sind?
# Ja, natürlich, das muss nur unter der Regie des Vereins erfolgen.
Gibt es einen zeitlichen Mindestumfang für die Betreuung?
# Nein, wenige Stunden genügen.
Welche Nachweise müsste man ggf. gegenüber dem Finanzamt erbringen?
# Es muss dargestellt werden, dass eine entsprechende Betreuung erfolgt. Da muss sich das Finanzamt im Wesentlichen auf die Angaben des Vereins verlassen.