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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
§ 4 Nr. 23 Umsatzsteuergesetz
von: Ramona ()
Datum: 24.06.2017

Ein Schulförderverein kann die Essensausgabe an Schüler steuerfrei behandeln, wenn die Schüler neben der Essensausgabe auch betreut werden. Hierfür muss der Verein die Gesamtverantwortung über die Schüler zumindest (zeitweise) haben, wie beispielsweise bei Nachmittagsbetreuung. Habe ich dies so richtig wieder gegeben?
Kann die Betreuung z.B. durch Lehrer gewährleistet werden, die zeitgleich auch Vereinsmitglieder sind?
Gibt es einen zeitlichen Mindestumfang für die Betreuung?
Welche Nachweise müsste man ggf. gegenüber dem Finanzamt erbringen?

Re: § 4 Nr. 23 Umsatzsteuergesetz
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.06.2017

Habe ich dies so richtig wieder gegeben?

# Ja, ganz richtig


Kann die Betreuung z.B. durch Lehrer gewährleistet werden, die zeitgleich auch Vereinsmitglieder sind?

# Ja, natürlich, das muss nur unter der Regie des Vereins erfolgen.

Gibt es einen zeitlichen Mindestumfang für die Betreuung?

# Nein, wenige Stunden genügen.

Welche Nachweise müsste man ggf. gegenüber dem Finanzamt erbringen?

# Es muss dargestellt werden, dass eine entsprechende Betreuung erfolgt. Da muss sich das Finanzamt im Wesentlichen auf die Angaben des Vereins verlassen.