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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
gemeinnütziger Verein stellt Räumlichkeiten zur verfügung
von: hayogut ()
Datum: 23.06.2017

Hallo,

als Unterstützung für ein Mitglied unserer Gemeinde, möchten wir als gemeinnütziger Verein für diesen Räumlichkeiten für sein vorhaben als Dienstleister anbieten.

Dieser wird nur gelegentlich diese Räumlichkeiten nutzen (für ca. 1 Jahr), ein Büro 15 qm groß.

Wir als gemeinnütziger Verein, Verlagen dafür kein Miete, dieser soll für den Mitglied für sein vorhaben für den Start seiner Gewerbe ein gefallen sein.

Auf was sollten wir als ein eingetragener gemeinnütziger Verein achten ?

Vielen Danke im voraus

Re: gemeinnütziger Verein stellt Räumlichkeiten zur verfügung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.06.2017

Eine mietfreie Überlassung wäre gemeinnützigkeitsschädlich. Sie müssen eine ortsübliche Miete nehmen.

Re: gemeinnütziger Verein stellt Räumlichkeiten zur verfügung
von: Hardy ()
Datum: 23.06.2017

Es gibt bei Vermietungen, selbst an Mitglieder, noch mehr zu beachten: u.a. Mietvertrag, Verkehrssicherheitspflichten.

Hardy

Re: gemeinnütziger Verein stellt Räumlichkeiten zur verfügung
von: hayogut ()
Datum: 28.06.2017

Für den Mitglied, werden wir ein Mietvertrag erstellen.
Da dieser ein Gewerbe ausüben möchte, sollten wir als ein gemeinnütziger Verein auf was im Mietvertrag acht geben?

Re: gemeinnütziger Verein stellt Räumlichkeiten zur verfügung
von: Hardy ()
Datum: 29.06.2017

Schau mal bei experto rein. Dort gibt's die Hinweise zur Vermietung von Vereinsräumen.