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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zweckbetrieb und Freigrenze
von: Wine ()
Datum: 20.06.2017

Herr Pfeffer,

ich lese im Internet ....
...... müssen Sie mit Ihrem Verein auch keine Umsatzsteuer zahlen, wenn die Umsätze des Zweckbetriebs 17.500€ nicht übersteigen.

Ist da der Umsatz/Jahr oder pro Zweckbetrieb anzusetzen ?
Sind in dieser "Grenze" alle Umsätze der Veranstaltung (Konzert) incl. Umsatzsteuer zu betrachten?
a. Eintrittsgelder (7%)
b. Speisen und Getränke (19%)

Re: Zweckbetrieb und Freigrenze
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.06.2017

...... müssen Sie mit Ihrem Verein auch keine Umsatzsteuer zahlen, wenn die Umsätze des Zweckbetriebs 17.500€ nicht übersteigen.

# Das gilt allerdings für den Gesamtumsatz nicht nur für die Zweckbetriebe.


Sind in dieser "Grenze" alle Umsätze der Veranstaltung (Konzert) incl. Umsatzsteuer zu betrachten?

# Ja, die steuerfreien Umsätze werden aber herausgerechnet.