Re: Zweckbetrieb und Freigrenze
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.06.2017
...... müssen Sie mit Ihrem Verein auch keine Umsatzsteuer zahlen, wenn die Umsätze des Zweckbetriebs 17.500€ nicht übersteigen.
# Das gilt allerdings für den Gesamtumsatz nicht nur für die Zweckbetriebe.
Sind in dieser "Grenze" alle Umsätze der Veranstaltung (Konzert) incl. Umsatzsteuer zu betrachten?
# Ja, die steuerfreien Umsätze werden aber herausgerechnet.