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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Gutscheine geschenkt bekommen
von: HePfaff ()
Datum: 20.06.2017

Guten Tag Herr Pfeffer,

unser Verein hat in diesem Jahr auf RTF Veranstaltungen Gutscheine erhalten (als teilnehmerstärkster Verein, bislang gab es dafür Pokale).
Die Gutscheine wurden von örtlichen Sportgeschäften zur Verfügung gestellt, diese müssen entsprechend dort einlösen.

Meine Fragen:
Muss ich diesen Gutschein grundsätzlich als Einnahme verbuchen?
Falls ja, im wirtschaftlichen GB mit 19 % oder im sportlichen Zweckbetrieb mit 7% oder ohne MwSt?

Im Voraus ein Danke für Ihre Rückantwort.
Viele Grüße
HePfaff

Re: Gutscheine geschenkt bekommen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.06.2017

Sind die Gutscheine eine Vergütung für die sportliche Leistung bzw. die Durchführung der Sportveranstaltung? Oder wurden sie im Rahmen eines Sponsorings (mit Werbung für die Sponsoren) ausgegeben?

Re: Gutscheine geschenkt bekommen
von: HePfaff ()
Datum: 20.06.2017

Hallo Herr Pfeffer,
meine Vereinskollegen haben an einer Veranstaltung teilgenommen, die nicht von unserem Verein organisiert wurde. Da so viele Vereinskollegen von meinem Verein an dieser Fremdveranstaltung teilgenommen haben, haben wir einen Preis gewonnen: die Gutscheine. Die Gutscheine enthalten einen Kassenzettel, auf dem die Höhe des Gewinnbetrages angegeben ist und natürlich die Angabe des Sportfachgeschäfts, in dem die Gutscheine eingelöst werden müssten...
Ich weiß jetzt nicht, ob der Fremdverein da Werbung für dieses Sportfachgeschäft gemacht hat oder nicht...
Viele Grüße
HePfaff

Re: Gutscheine geschenkt bekommen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.06.2017

Für Ihren Verein sind das Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen, d.h. Zweckbetriebseinnahmen.
Dann gilt auch der ermäßigte Umsatzsteuersatz.

Re: Gutscheine geschenkt bekommen
von: HePfaff ()
Datum: 24.06.2017

Herzlichen Dank, Herr Pfeffer.
Viele Grüße
HePfaff

Re: Gutscheine geschenkt bekommen
von: vereinsmayer ()
Datum: 18.07.2017

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Für Ihren Verein sind das Einnahmen aus
> sportlichen Veranstaltungen, d.h.
> Zweckbetriebseinnahmen.
> Dann gilt auch der ermäßigte Umsatzsteuersatz.

Wenn nun eine Mannschaft eines Sportvereins auf einer sportlichen Veranstaltung (z. B. einem Turnier) einen Getränkegutschein über den Betrag X gewinnt... wäre es Veruntreuung, wenn die Mannschaft diesen Gutschein noch vor Ort "vernichtet"?

Re: Gutscheine geschenkt bekommen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.07.2017

Veruntreuung sicher nicht. Die Frage ist aber, wie die Verwendung steuerlich zu behandeln ist. In der Regel dürfte das aber im Rahmen der Annehmlichkeitengrenze bleiben.