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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spenden mit Stichwort
von: Reiner ()
Datum: 16.06.2017

Guten Morgen Herr Pfeffer,

wir sind ein gemeinnütziger Verein der mildtätige Zwecke sowie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens erfüllt.

Im Rahmen der mildtätigen Zwecke erfüllen wir Herzenswünsche für erkrankte Menschen. In einem besonderen Fall sammeln wir Spenden für einen jungen Familienvater der unheilbar an Krebs erkrankt ist für eine Dachsanierung.

Dem Spendenaufruf ist ein Stichwort beigefügt "Hilfe für..." Nun ist es so, dass verschiedene Firmen die Sanierung übernehmen wollen und sicher Spendengelder aus der Sammelaktion übrig bleiben. Wie verhält es ich mit den gesammelten Spendengeldern. Verwenden wir diese weiter für unsere Satzungsgemäßen Aufgaben?

Ich freue mich über Ihre Antwort.

Herzliche Grüße
Reiner

Re: Spenden mit Stichwort
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.06.2017

Die Zweckbindung der Spenden gilt hier nur für das Verhältnis zwischen Spender und Verein.
Im Übrigen sind alle Spenden zweckgebunden zu verwenden - also für anderweitige Satzungszwecke.
Das sollte natürlich mit dem Spender geklärt werden, weil sich sonst Rückzahlungsansprüche ("Schenkung unter Auflage") ergeben könnten.

Re: Spenden mit Stichwort
von: Reiner ()
Datum: 16.06.2017

Hallo Pfeffer,

vielen herzlichen Dank für die Antwort. Genau die Spenden die eingehen werden wir nur für diesen Herzenswunsch einsetzen.

Gegen eine Dachsanierung spricht auch nichts? Uns liegen entsprechende Unterlagen vor das der Betroffene schwer an Krebs erkrankt ist und seien Lebenserwartung in Monaten sich bewegt.

Re: Spenden mit Stichwort
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.06.2017

Grundsätzlich dürfen mildtätige Organisationen auch Einzelpersonen Leistungen zuwenden.
Wenn die Dachsanierung quasi dem Lebensunterhalt dient...
Geben die Satzungszwecke das her?

Re: Spenden mit Stichwort
von: Reiner ()
Datum: 17.06.2017

Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung.
Die Diagnose Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa begleitet Betroffene oft ein Leben lang. Unsicherheit, Scham, Angst und Tabus treiben Erkrankte sukzessive ins gesellschaftliche Abseits. Zweck des Vereins ist es, Menschen mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa sowie Darmkrebs, neue Lebensenergie und Mut durch Erfüllung Ihres Herzenzwunsches zuzuführen.
Durch Arzt-Patienten Seminare, Informationsveranstaltungen,

Den Satzungszweck erfüllt der Verein insbesondere durch
 materielle und ideelle Unterstützung von erkrankten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen wie Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa und Darmkrebs.
 die Erfüllung eines Herzenswunsches des erkrankten mit dem Ziel, neue Lebensenergie und Mut zuzuführen
 das Sammeln von Sach- und Geldspenden.
Präventionsarbeit und Aufklärung über die Krankheitsbilder Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa und Darmkrebs. Dazu gehören insbesondere Informationsveranstaltungen, Vorträge, Tagungen und Arzt-Patienten Seminare.
 Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins steht jedermann offen. Sie ist nicht an die Mitgliedschaft im Verein gebunden.

Re: Spenden mit Stichwort
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.06.2017

Dann hätte ich da grundsätzlich keine Bedenken.

Re: Spenden mit Stichwort
von: Reiner ()
Datum: 18.06.2017

Also von Ihrer Seite gibt es hier keine Bedenken ?

Re: Spenden mit Stichwort
von: Reiner ()
Datum: 07.07.2017

Hallo Herr Pfeffer,

wir haben die Spendensumme der Dachsanierung fast zusammen. Wir bekommen Baumaterialien gespendet, hierfür würden wir eine Sachspendenbescheinigung ausstellen.

Die Arbeiten des Dachdeckers sind zu begleichen. Wäre es möglich die gesammelten Spenden dem Betroffenen zu überweisen oder muss die Abwicklung über uns erfolgen.

Ich freue mich über Ihre Unterstützung.

Beste Grüße
Reiner

Re: Spenden mit Stichwort
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.07.2017

Das bleibt sich gleich. Als mildtätige Organisation können sie ebensogut Geld- wie Sachleistungen zuwenden.

Re: Spenden mit Stichwort
von: Reiner ()
Datum: 07.07.2017

...prima. Ich verstehe es so,dass wir dem Betroffenen Patienten das Geld zu Verfügung stellen und er somit die Dachdeckerleistungen ausgleicht.


Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Das bleibt sich gleich. Als mildtätige
> Organisation können sie ebensogut Geld- wie
> Sachleistungen zuwenden.