Re: Vereinbesteuerung - Einkunftsgrenze Körperschaftssteuer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.06.2017
1.) erhaltene Zahlungen zu je 100 Euro pro Person = Einnahmen und Zahlung der Rechnung = Ausgaben?
# Wenn nicht Einzelverträge der Mitglieder mit dem Anbieter bestehen, sind das keine durchlaufenden Posten und damit beim Verein Einnahmen bzw. Ausgaben
2.) fällt Körperschaftssteuer an?
# Nur auf Gewinne, die höher als 5.000 Euro im Jahr sind.
3.) als nicht gemeinnütziger Verein ist man automatisch Umsatzsteuerpflichtig oder? Hier ist > die Anwendung der Kleinunternehmeregelung angedacht. Zwar kann man sich keine Vorsteuer als
Verein aus der großen Rechnung ziehen, aber der Verein soll sich nach Zahlung und Baumaßnahmen
sofort wieder auflösen. Daher bedenken wegen Vorsteuer Berichtigungszeitraum.
# Es gelten die allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen. Wenn die Kosten nur duchgereicht werden, entsteht ja durch den Vorsteuerabzug ohnehin kein Vorteil. Bei dem genannten Umsatz bleibt der Verein Kleinunternehmer.
4.) als was sind die 100 Euro Zahlungen zu qualifizieren? Erlöse zu 19% Ust? Einkunftsart?
# Gewerbliche Einkünfte. Umsatzsteuerregelsatz.
Durchlaufender Posten/
# nein
Vermögensverwaltung ?!?
# nein
Gibt es sonst noch irgendwelche steuerlichen Bedenken bei dem Model?
# Ich sehe da weiter kein Problem.