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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zuschuss an Jugendmannschaften
von: JöWi ()
Datum: 13.06.2017

Guten Tag Herr Pfeffer,
folgendes Problem bzw. Frage habe ich:

Unsere Fußballmannschaften (Jugend) veranstalten jährlich Hallenturniere mit Verkauf von Speisen und Getränken. Der Erlös (nach Abzug von Kosten) wird mit 70% an die Mannschaften und 30 % an den Verein verteilt. Das Geld wurde dann in der Vergangenheit den Mannschaften ausbezahlt für Abschlussfahrten oder Abschlussfeiern.

Gibt es da Probleme hinsichtlich Finanzamt?
Welche Formulierung auf der Ausgabe-Quittung ist am sinnvollsten?
Lohnt es sich, von den Mannschaften Quittungen/Belege über Ausgaben geben zu lassen und diese dann zu verbuchen?

Oder haben Sie eine andere Idee?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Re: Zuschuss an Jugendmannschaften
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.06.2017

Die Frage ist, was "an die Mannschaften ausbezahlt" heißt .
Ist das ein Budget, dass die Mannschaften verwalten, dass aber dem Verein zugeordnet bleibt?
Oder sind es Vergütungen an die Mannschaftsmitglieder?

Hier scheinen zunächst die rechtlichen Folgen der Zahlungen unklar zu ein. Die steuerlichen ergeben sich daraus dann.

Re: Zuschuss an Jugendmannschaften
von: JöWi ()
Datum: 13.06.2017

An die Mannschaften ausbezahlt heißt, sollte die Summe (70%) 200 € betragen, bekommt die Mannschaft (Trainer) diese ausbezahlt.
Genutzt wird das Geld für Abschlußfahrten bzw. Feiern, nicht zum Kauf von Ausstattung (Bälle, Trikots).
Das Geld wird nicht an jedes Mannschaftsmitglied einzeln ausbezahlt.

Re: Zuschuss an Jugendmannschaften
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.06.2017

Ja, aber die Mannschaft ist ja keine eigenes Rechtssubjekt.
Man muss immer fragen, welcher rechtliche Vorgagn unterliegt dem.
Eine Vergütung an eine Gruppe von Personen, die im Zweifel ein GbR wäre?
Oder doch eher die Überlassung eines Budgets, dass zwar von der Mannschaft verwaltet wird, aber im Vermögen des Vereins bleibt?
Ein Zahlungsvorgang als solcher hat noch keine steuerlichen Folgen. Es kommt auch die rechtliche Grundlage an.