Re: Zuschuss an Jugendmannschaften
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.06.2017
Ja, aber die Mannschaft ist ja keine eigenes Rechtssubjekt.
Man muss immer fragen, welcher rechtliche Vorgagn unterliegt dem.
Eine Vergütung an eine Gruppe von Personen, die im Zweifel ein GbR wäre?
Oder doch eher die Überlassung eines Budgets, dass zwar von der Mannschaft verwaltet wird, aber im Vermögen des Vereins bleibt?
Ein Zahlungsvorgang als solcher hat noch keine steuerlichen Folgen. Es kommt auch die rechtliche Grundlage an.