Übungsleiterfreibetrag
von: Wilhelm ()
Datum: 12.06.2017
Guten Tag,
ab August beschäftigen wir einen neuen Spielertrainer in unserem gemeinnützigen Sportverein.
Dieser erhält pro Jahr 3000 €. (10 Monate werden vergütet, keine Vergütung für Juni u. Juli)
Wenn ich ihm ab August 300 € zahle, erhält er für 2017 1.500 €, womit der Übungsleiterfreibetrag um 900 € unausgeschöpft bleibt.
In 2018 wäre der Übungsleiterfreibetrag bei 300€ mtl. ab November aufgebraucht (Juni u. Juli keine Bezahlung) , sodass ich ab November SV-Beiträge und Steuern abführen würde.
Könnte ich das vertraglich nun so gestalten, dass der Trainer in 2017 z.B. 480 € mtl. erhält. (2.400 / 5 Monate), sodass der Übungsleiterfreibetrag in 2017 ausgeschöpft wird.
Im Gegenzug würde ich ihm für 2018 dann nur noch 200€ mtl. vergüten, sodass ich auch hier innerhalb des Übungsleiterfreibetrags bleibe?
Der Trainer würde dem zustimmen. Wird so eine vertragliche Regelung i.d.R. anerkannt oder ist das eine zu kreative Gestaltung. Alternativ könnte ich ihm bei Antritt ja auch einen Einmalbetrag auszahlen, oder?
Danke u. Gruß
Wilhelm (Schatzmeister SGD)