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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Reisekosten und Abrechnung
von: Wine ()
Datum: 12.06.2017

Herr Pfeffer,

der Verein (gemeinnützig) übernimmt für eine Reise die Rechnung(en) zentral für die mitreisenden Mitglieder und zieht anschließend per Lastschrift die anteiligen Reisekosten der Mitglieder wieder ein.
Wie sind die Einnahmen zuzuordnen und zu versteuern ?

a. Vereinsausflug (gesellig)
b. Konzertreise (Zielveranstaltung)

Re: Reisekosten und Abrechnung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.06.2017

a. Vereinsausflug (gesellig)

Das sind Einnahmen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, auch wenn keine Überschüsse erzielt werden. Ein durchlaufender Posten liegt wohl nicht vor, weil die Rechnungen an den Verein adressiert sind.

b. Konzertreise (Zielveranstaltung)

Das ist eine Zweckreise. Die Einnahmen fallen also in den Zweckbetrieb.

Re: Reisekosten und Abrechnung
von: Wine ()
Datum: 20.06.2017

Herr Pfeffer, viele Dank für ihre Antwort.
Eine Frage hätte ich noch zum Vereinsausflug ??

Die Rechnungen sind an den Verein adressiert, da wir zentral die Abrechnung mit den Lieferanten machen. Die Umlage auf die mitreisenden Mitglieder und die daraus resultierenden Einnahmen (Lastschrift), würden sie dem "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb" zuordnen, d.h. ich habe Umsatzsteuer zu entrichten.
Dann müsste ich doch auch die Vorsteuer aus den Lieferantenrechnungen geltend machen können ?

Re: Reisekosten und Abrechnung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.06.2017

Das ist richtig. Wenn die Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind, kann die Vorsteuer gezogen werden.

Re: Reisekosten und Abrechnung
von: Wine ()
Datum: 20.06.2017

Herr Pfeffer,
wenn die Einnahmen der "Zweckreise" (Zielveranstaltung) dem Zweckbetrieb zuzuordnen sind, sind diese dann mit dem ermäßigten Steuersatz (7%) zu buchen ?

Re: Reisekosten und Abrechnung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.06.2017

Ganz richtig.

Re: Reisekosten und Abrechnung
von: Wine ()
Datum: 21.06.2017

.... dann macht es eigentlich keinen Sinn, aus Gründen der "Vereinfachung", die Kosten zentral zu begleichen und anschließend auf die Mitglieder umzulegen. Aus diesen "Einnahmen" müsste der Verein dann Umsatzsteuer bezahlen. Oder sehe ich das falsch?

Re: Reisekosten und Abrechnung
von: Wine ()
Datum: 21.06.2017

.... oder kann die Vorsteuer dann geltend gemacht werden ?

Re: Reisekosten und Abrechnung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.06.2017

Dort wo der Verein Umsatzsteuer erhebt, kann er auch Vorsteuer abziehen.
Ob das Sinn macht, ist nicht die Frage, weil bei Überschreiten der Kleinunternehmergrenze die Umsatzsteuerpflicht automatisch eintritt.

Re: Reisekosten und Abrechnung
von: Wine ()
Datum: 21.06.2017

Herr Pfeffer, vielen Dank für die schnellen Antworten und ihre Geduld !