wenn Ehrenmitglieder von der Beitragspflicht befreit werden, ist das eine Zuwendung die unter die 40€-Grenze fällt, oder ist das generell unzulässig (Selbstlosigkeit) ?
Wenn die Satzung das so regelt, ist das unschädlich.
Grundsätzlich muss ein Verein ja keine Beiträge erheben. Im Rahmen der Satzungzwecke kann er seine Leistungen auch kostenlos anbieten.