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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vorsteuer Trainingsanzüge / Geschenke
von: Manni ()
Datum: 08.06.2017

Hallo,

ich muss nochmal nachhaken, da ich mich evtl. missverständlich ausgedrückt habe.

Folgender Geschäftsvorfall. Für eine Jugend-Fussballmannschaft werden Trainingsanzüge über den Verein angeschafft. Auf diesen ist das Logo des Vereins deutlich abgebildet. Diese Anzüge sollen zu Spielen und zum Training angezogen werden. (einheitliches Auftreten etc...)
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Die Rechnung weist ja 19 % aus, darf ich hier 19 % Vorsteuer bei der UST-Erklärung ansetzen? Den gesammelten Eigenanteil würde ich mit 7 % UST unterwerfen, sodass ich über die Steuer "etwas verdient" habe.

Darüber hinaus die Frage, ob ich z.B. Blumensträuße oder Präsentkorbe, die zu einem Jubiläum überreicht werden, als Zweckbetrieb einstufen kann? (und somit 19 % Vorsteuer) -> Wert der Geschenke ca. 20€

Danke und Gruß Manni

Re: Vorsteuer Trainingsanzüge / Geschenke
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.06.2017

Da die Jugendmannschaft wohl keine steuerpflichtigen Umsätze erzielt, ist auch kein Vorsteuerabzug möglich.

Wieso fällt das Präsent in den Zweckbetrieb?

Re: Vorsteuer Trainingsanzüge / Geschenke
von: Manni ()
Datum: 11.06.2017

Gut bei den Jugendspielen wird zwar kein Eintritt genommen, jedoch werden während des Spiels auch Getränke und Speisen verkauft, sodass hier Einnahmen aus wirts. Geschäftsbetrieb vorliegen. Aber aufgrund dessen, dass kein Eintritt bei Jugendspielen genommen wird, verbietet sich wohl der Ansatz von Vorsteuer beim Kauf der Jugend-Trainingsanzügen, wenn ich sie richtig verstehe?
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Bei der jährlichen W-Feier ehalten die Mitglieder Essen u. Trinken gratis. Kann ich bei der hierfür anfallenden Getränke u. Essensrechnung Vorsteuer ziehen? Ich denke nicht, da keine Gegeneinnahmen erzielt werden. Wie wäre es jedoch, wenn ich vom jedem Mitglied z.B. pauschal 3 € fürs Essen nehmen würde. (Kosten je Person ca. 15€) Wäre dann das Ziehen von Vorsteuer möglich?
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Im Zuge von einem Vereinsjubiläum, an welchem Getränke u. Essen zum Selbstkostenpreis angeboten wurden (die Erlöse habe ich der UST unterworfen), wurden diverse Anschaffungen getätigt wie u.a.

eine Vereinsfahne, Hemden für den Vorstand und Ehrennadeln. Ist hier der Abzug der Vorsteuer möglich oder gehört dies in den ideelen Bereich?
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Ich hoffe, dass damit alle Unklarheiten beseitigt sind. (das Thema Umsatzsteuer im Verein ist als Anfänger schon recht komplex!)

Danke und Gruß
Manni

Re: Vorsteuer Trainingsanzüge / Geschenke
von: Manni ()
Datum: 11.06.2017

Mit W-Feier meine ich Weihnachtsfeier :-)

Re: Vorsteuer Trainingsanzüge / Geschenke
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.06.2017

Bei der jährlichen W-Feier ehalten die Mitglieder Essen u. Trinken gratis. Kann ich bei der hierfür
anfallenden Getränke u. Essensrechnung Vorsteuer ziehen? Ich denke nicht, da keine Gegeneinnahmen
erzielt werden.

# Ganz richtig, hier fehlt es ja an Umsätzen.

Wie wäre es jedoch, wenn ich vom jedem Mitglied z.B. pauschal 3 € fürs Essen nehmen > würde. (Kosten je Person ca. 15€) Wäre dann das Ziehen von Vorsteuer möglich?

# Wenn der Beitrag der Teilnehmer so weit unter den Kosten liegt, käme die Mindestbemessungsgrundlage zur Anwendung (der Gesetzgeber hat solche Gestaltungsmodelle berücksichtigt). Das geht so also nicht so einfach.

Im Zuge von einem Vereinsjubiläum, an welchem Getränke u. Essen zum Selbstkostenpreis angeboten
wurden (die Erlöse habe ich der UST unterworfen), wurden diverse Anschaffungen getätigt wie u.a.> eine Vereinsfahne, Hemden für den Vorstand und Ehrennadeln. Ist hier der Abzug der Vorsteuer möglich oder gehört dies in den ideelen Bereich?

Diese weiteren Kosten beziehen sich ja nicht auf die gastronomischen Umsätze. Deswegen kein Vorsteuerabzug.

Re: Vorsteuer Trainingsanzüge / Geschenke
von: Manni ()
Datum: 11.06.2017

Danke !!!