Re: Vorsteuer Trainingsanzüge / Geschenke
von: Manni ()
Datum: 11.06.2017
Gut bei den Jugendspielen wird zwar kein Eintritt genommen, jedoch werden während des Spiels auch Getränke und Speisen verkauft, sodass hier Einnahmen aus wirts. Geschäftsbetrieb vorliegen. Aber aufgrund dessen, dass kein Eintritt bei Jugendspielen genommen wird, verbietet sich wohl der Ansatz von Vorsteuer beim Kauf der Jugend-Trainingsanzügen, wenn ich sie richtig verstehe?
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Bei der jährlichen W-Feier ehalten die Mitglieder Essen u. Trinken gratis. Kann ich bei der hierfür anfallenden Getränke u. Essensrechnung Vorsteuer ziehen? Ich denke nicht, da keine Gegeneinnahmen erzielt werden. Wie wäre es jedoch, wenn ich vom jedem Mitglied z.B. pauschal 3 € fürs Essen nehmen würde. (Kosten je Person ca. 15€) Wäre dann das Ziehen von Vorsteuer möglich?
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Im Zuge von einem Vereinsjubiläum, an welchem Getränke u. Essen zum Selbstkostenpreis angeboten wurden (die Erlöse habe ich der UST unterworfen), wurden diverse Anschaffungen getätigt wie u.a.
eine Vereinsfahne, Hemden für den Vorstand und Ehrennadeln. Ist hier der Abzug der Vorsteuer möglich oder gehört dies in den ideelen Bereich?
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Ich hoffe, dass damit alle Unklarheiten beseitigt sind. (das Thema Umsatzsteuer im Verein ist als Anfänger schon recht komplex!)
Danke und Gruß
Manni