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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Geschenk an Vereinsmitglied/Kassenwart
von: Büro Verein Gängeviertel e.V. ()
Datum: 07.06.2017

Ist es vertretbar an den Kassenwart (und andere, wie zum Beispiel Vorstände) ein Geburtstagsgeschenk (20 €) vom Verein aus zu bezahlen,

obwohl
in der Satzung des gemeinnützigen Vereins steht:

"Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden."

Re: Geschenk an Vereinsmitglied/Kassenwart
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.06.2017

Ja, Sachzuwendungen bis 40 Euro werden bei solchen Anlässen von der Finanzverwaltung akzeptiert.

Re: Geschenk an Vereinsmitglied/Kassenwart
von: Büro Verein Gängeviertel e.V. ()
Datum: 15.06.2017

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Ja, Sachzuwendungen bis 40 Euro werden bei solchen
> Anlässen von der Finanzverwaltung akzeptiert.


Ja, danke! Gilt dies denn nicht nur fürs Finanzamt, sondern auch intern und im Fall, dass

in der Satzung des gemeinnützigen Vereins steht:

"Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden."

Da sind wir unsicher geworden... ob wir mit einem Geschenk dem "keine Zuwendungen" zuwider handeln ..
Viele Grüße an Sie!

Re: Geschenk an Vereinsmitglied/Kassenwart
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.06.2017

Diese sog. Aufmerksamkeiten sind eine ausdrückliche Ausnahme vom Zuwendungsverbot, die die Bundesfinanzverwaltung im AEAO explizit erlaubt.