Re: Aufbau Kontenplan SKR049
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.04.2017
Darf ich z. B. das Konto 6210 nur bebuchen, wenn es mit USt-pflichtigen Erlösen im sonstigen Zweckbetrieb im Zusammenhang steht?
Genau, hier sind die Aufwendungen für umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten zu buchen, d.h. solche mit Vorsteuerabzug.
Bei uns erhalten die Skilehrer ebenfalls Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 EStG, die damit zusammenhängenden Einnahmen würde ich aber unter Konto 5704 buchen. Darf ich für die entsprechende Aufwandsentschädigung dann das Konto 6210 verwenden?
Der Bereich 6000 sind sonstige Zweckbetriebe. Der Zweckbetrieb Sport wird im 5000er Bereich gebucht.