Leihgebühr Ausrüstungsgegenstände
von: Ninja2907 ()
Datum: 23.04.2017
Hallo!
Wenn ein Verein Ausrüstungsgegenstände wie Lawinensender, Klettergurte etc. verleiht (sowohl an Mitglieder als auch an Nichtmitglieder) fällt dies in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder in den Zweckbetrieb?
Viele Grüße
Nina