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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Leihgebühr Ausrüstungsgegenstände
von: Ninja2907 ()
Datum: 23.04.2017

Hallo!

Wenn ein Verein Ausrüstungsgegenstände wie Lawinensender, Klettergurte etc. verleiht (sowohl an Mitglieder als auch an Nichtmitglieder) fällt dies in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder in den Zweckbetrieb?

Viele Grüße
Nina

Re: Leihgebühr Ausrüstungsgegenstände
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.04.2017

Wenn es hier um Sport geht gilt: Bei Überlassung an Mitglieder ist das ein Zweckbetrieb, bei Überlassung an Nichtmitglieder ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.