Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vergütung an Vorstand - Grundlage Geschäftsordnung?
von: johanna.l ()
Datum: 20.03.2017

Guten Tag,

uns stellt sich zurzeit folgendes Problem:

Um die Ausstellungen, Veranstaltungen etc. unseres (Kunst)vereins kümmert sich ein Projektteam, in dem neben Nicht-Mitgliedern und Mitgliedern auch der Vorstand mitarbeitet. Wir möchten für kommende Vorhaben den Beteiligten projektbezogene Honorare für ihre Tätigkeiten zahlen können, bspw. für die Künstlerbetreuung, die Katalogredaktion, Pressearbeit usw.
Bei den Nicht-Mitgliedern und Mitgliedern dürfte ja hier kein Problem bestehen. Uns ist allerdings unklar, wie wir mit den Personen umgehen, die neben ihrer Arbeit im Projektteam auch gleichzeitig den Vorstand des Vereins stellen.

In unserer Satzung heißt es nämlich:
"Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte ehrenamtlich; er erhält lediglich Ersatz etwaiger Auslagen
und Aufwendungen. Der Vorstand kann einen Geschäftsführer bestellen und ihn mit der
Abwicklung der Vereinsgeschäfte betrauen. Die Verfahrensfragen werden durch eine Dienstanweisung
geregelt. Der Geschäftsführer nimmt beratend an den Sitzungen des Vorstands
teil."

1. Sehe ich es grundsätzlich richtig, dass trotz dieser Formulierung in der Satzung eigentlich nichts dagegen sprechen dürfte, z.B. Person A (Vorsitzende) ein Honorar für eine Tätigkeit zu zahlen, wenn diese Tätigkeit nichts mit ihren Aufgaben als Vorstand zu tun hat (z.B. Katalogredaktion)? Oder darf Person A generell keine Honorare vom Verein erhalten?

2. Sollte meine erste Annahme richtig sein - wie verhält es sich bei Tätigkeiten, die weniger eindeutig von der Aufgabe des Vorstandes eines Kunstvereins abzugrenzen sind, z.B. die Künstlerbetreuung oder Konzeption einer Ausstellung? Könnte hier eine Geschäftsordnung Abhilfe schaffen, die auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen wird? (Und in der dann bspw. festgesetzt wird, worauf sich die Aufgaben des Vorstandes beschränken, z.B. darauf die MV einzuberufen, den Verein nach außen hin zu vertreten etc.?)

3. Oder liege ich komplett falsch und die einfachste und sicherste Lösung wäre eine Satzungsänderung zu:

"Der Vorstand kann für seine Tätigkeiten eine angemessene Vergütung erhalten."

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Re: Vergütung an Vorstand - Grundlage Geschäftsordnung?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.03.2017

Ich sehe das grundsätzilch genauso. Leider ist die Rechtslage nicht klar, seit § 27 Abs. 3 BGB geändert wurde (2015).
Ich würde mit dem Finanzamt reden.

Re: Vergütung an Vorstand - Grundlage Geschäftsordnung?
von: johanna.l ()
Datum: 20.03.2017

Vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Sie gehen also davon aus, dass beide Lösungen (Geschäftsordnung und Satzungsänderung) mögliche Optionen sind?

Re: Vergütung an Vorstand - Grundlage Geschäftsordnung?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.03.2017

Eigentlich müsste es auch ohne Satzungsänderung gehen.
Ich würde aber auf lange Frist die Satzung anpassen.