Re: Spende auch für Zweckbetrieb
von: Wilma_D ()
Datum: 20.03.2017
Guten Morgen Herr Pfeffer,
ist nicht ganz richtig, was ich geschrieben hatte: Der Steuerberater argumentiert wie folgt: " ... kann sicherlich argumentiert werden, dass die geleisteten Zuschüsse im Rahmen von strukturpolitischen volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen gewährt worden sind....Der Zuschuss... ist somit als "echter Zuschuss" zu beurteilen und somit im umsatzsteuerlichen Sinne nicht steuerbar, d.h. nach deutschem Recht ist in diesem Fall keine Umsatzsteuer zu entrichten."
Also zusammengefasst für mich: Zuschuss bedeutet ideeller Bereich -> somit gehört das Projekt auch in den ideellen Bereich. Ich werde mich dann sicherlich mit der Darstellung im Jahresabschluss 2017 schwer tun, da die großen Ausgaben unseren ideellen Bereich "verfälschen" werden und ich noch nicht genau weiß, wie ich das unseren Mitgliedern gegenüber transparent gestalten kann.....
Wilma