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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spende auch für Zweckbetrieb
von: Wilma_D ()
Datum: 17.03.2017

Hallo Herr Pfeffer,

ich bräuchte noch einmal ihre (gedankliche) Hilfe für mein schon einmal unten aufgeführtes Problem.
Ich habe unseren Steuerberater um eine Einschätzung gebeten und er kommt wie Sie zu der Erkenntnis, dass es ein "nicht steuerbarer Umsatz" also eine Zuwendung oder Spende ist. Ich weiß jetzt immer noch nicht genau, in welchen Bereich ich dann die Ausgaben packe, da es eigentlich kein Projekt ist, was in den ideellen Bereich fällt. Der Zweckbetrieb setzt aber doch Einnahmen voraus? Kann eine Spende auch eine Einnahme sein? Oder muss ich das ganze Projekt dann doch in den ideellen Bereich packen?

Danke noch einmal für Ihre Hilfe

LG Wilma

Re: Spende auch für Zweckbetrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.03.2017

Eine Spende gehört immer in den ideellen Bereich.
Wieso der Steuerberater einen Umsatz sieht und warum der dann nicht steuerbar ist, hätte ich gern erläutert.

Re: Spende auch für Zweckbetrieb
von: Wilma_D ()
Datum: 17.03.2017

Hallo Herr Pfeffer,

das will ich gerne machen. Allerdings geht das erst am Montag, wenn ich wieder im Büro bin.
Also die Spende gehört in den ideellen Bereich, d.h. die Ausgaben dafür auch, verstehe ich das richtig?

Danke!

Re: Spende auch für Zweckbetrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.03.2017

Ja.

Re: Spende auch für Zweckbetrieb
von: Wilma_D ()
Datum: 20.03.2017

Guten Morgen Herr Pfeffer,

ist nicht ganz richtig, was ich geschrieben hatte: Der Steuerberater argumentiert wie folgt: " ... kann sicherlich argumentiert werden, dass die geleisteten Zuschüsse im Rahmen von strukturpolitischen volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen gewährt worden sind....Der Zuschuss... ist somit als "echter Zuschuss" zu beurteilen und somit im umsatzsteuerlichen Sinne nicht steuerbar, d.h. nach deutschem Recht ist in diesem Fall keine Umsatzsteuer zu entrichten."

Also zusammengefasst für mich: Zuschuss bedeutet ideeller Bereich -> somit gehört das Projekt auch in den ideellen Bereich. Ich werde mich dann sicherlich mit der Darstellung im Jahresabschluss 2017 schwer tun, da die großen Ausgaben unseren ideellen Bereich "verfälschen" werden und ich noch nicht genau weiß, wie ich das unseren Mitgliedern gegenüber transparent gestalten kann.....

Wilma