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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zweckgebundene Spende Zweckbetrieb
von: Wilma_D ()
Datum: 13.03.2017

Hallo Herr Pfeffer,

ich habe eine für mich knifflige Frage: Wir haben eine größere Zahlung für ein Projekt erhalten, das wir durchführen. Ich habe das Projekt in den Zweckbetrieb gepackt, da ich davon ausgegangen bin, dass ein Leistungsaustausch stattfindet. Der Geldgeber widerspricht nun und behauptet, es handele sich um eine zweckgebundene Spende. Ist das möglich? Wie sind wir denn auf der sicheren Seite dem Finanzamt gegenüber (ich meine Leistungsaustausch ja - der Geldgeber sagt nein). Das Projekt gehört nicht in den ideellen Bereich - kann ich für ein Projekt im Zweckbetrieb eine Spende empfangen? Falls ja: bin ich dann vorsteuerabzugsberechtigt?
Erschwerend kommt noch hinzu, dass die "Spende" am 28.12.2016 eingegangen ist also im Jahresabschluss 2016 (wir bilanzieren) berücksichtigt werden muss, das Projekt aber komplett in 2017 anfällt. Kann/darf man Spenden zeitlich abgrenzen?

Danke für Ihre Hilfe

Re: Zweckgebundene Spende Zweckbetrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.03.2017

Ohne nähere Angaben zur Art des Projektes und der Zahlung des Zuwendungsgebers, kann ich hier keine Einschätzung abgeben.
Inwiefern kann die Zahlung als Leistungstausch bewertet werden?
Erzielt das Projekt andere wirtschaftliche Einnahmen?

Re: Zweckgebundene Spende Zweckbetrieb
von: Wilma_D ()
Datum: 13.03.2017

Hallo Herr Pfeffer,

schon mal herzlichen Dank für Ihre schnelle Rückantwort. Es ist eine Zahlung eines Mitgliedes, das unsere Expertise für ein eigenes Projekt nutzt. D.h. wir haben in der Vergangenheit eine Studie in Lateinamerika (entgeltlich) erstellt. Die Ergebnisse dieser Studie veröffentlichen wir nun in Workshops in ganz Europa sowie auf einer eigenen Website. Die Zuwendung ist in erster Linie dazu da, die Reisekosten sowie die Referentenkosten (es werden externe Referenten angestellt) zu decken.

Andere wirtschaftliche Einnahmen werden nicht getätigt. Auf der anderen Seite sprechen wir hier von einem 6-stelligen Betrag, an dem das Finanzamt sicher gerne teilhaben würde, so dass ich mich frage, wie wir uns hier steuerrechtlich am besten absichern könnten....

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Wilma

Re: Zweckgebundene Spende Zweckbetrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.03.2017

Wenn das Gutachten nicht exklusiv für das Mitglied erstellt wurde, d.h. die Verwertungsrechte nicht eingeschränkt sind, sehe ich keinen Leistungstausch.
Es handelt sich dann um eine Zuwendung, kein Entgelt.

Re: Zweckgebundene Spende Zweckbetrieb
von: Wilma_D ()
Datum: 13.03.2017

Hallo Herr Pfeffer,

herzlichen Dank! Ich würde die Ausgaben für dieses Projekt dann in den Zweckbetrieb packen. Wie sieht es denn dann mit dem Vorsteuerabzug aus?
Und wie sieht es mit der zeitlichen Abgrenzung aus? Ich hätte dann in 2016, weil da die Spende eingegangen ist, einen hohen Gewinn im ideellen Bereich. Demgegenüber hohe Ausgaben in 2017 im Zweckbetrieb denen keine Einnahmen gegenüberstehen. Ist das ein Problem?

Wilma