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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vereinsheim: Zuordnung zu den Bereichen
von: assedo ()
Datum: 09.03.2017

Hallo,
bin neuer Kassier in einem Verein und hab vielleicht eine ganz banale Frage.

Wir haben ein Vereinsheim mit Stüberl und Schiessstand insgesamt 200qm. Das Vereinslokal 40 qm hat nur an den Schiessabenden offen. Das Vereinsheim steht auf gepachteten Boden, wir zahlen 100 Euro Pacht monatlich.

Mir ist klar, dass alles was im Lokal verkauft wird Umsatzerlöse des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ist.

Es gibt jetzt aber auch Ausgaben, die zu zahlen sind, wie z.B. Pacht.

Die Pacht teile ich anhand der Fläche auf, also 20 Euro anteilig Lokal. Nur was mache ich mit den 80 Euro?

Die betreffen dann den Schiessstand, sind das dann ideeller Bereich, oder Zweckbetrieb oder Vermögensbereich, weil das Vereinsheim dem Verein gehört.

Würde mich über Antwort freuen und sag schon mal danke.
Liebe Grüße
Manfred

Re: Vereinsheim: Zuordnung zu den Bereichen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.03.2017

Die Vermögenverwaltung käme nur in Frage, wenn das Vereinsheim langfristig vermietet wird.
Zweckbetrieb würde wirtschaftliche Einnahmen voraussetzen, z.B. Teilnahmegebühren oder Vermietung des Schießstands an Mitglieder.
Alles andere ist ideller Bereich.

Re: Vereinsheim: Zuordnung zu den Bereichen
von: assedo ()
Datum: 13.03.2017

Danke! Endlich hat mir mal jemand das so erklärt, dass ichs auch verstanden hab.