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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Haushaltsplan Mehrausgaben
von: Daggi ()
Datum: 24.02.2017

Hallo!
Ich erstelle gerade den Haushaltsplan für meinen Verein. Ich müsste mehr Ausgaben planen, als ich Einnahmen habe, aber es ist ein dickes Polster auf dem Konto. Das Geld ist also da.
Geht das?
Kann ich das als freie Rücklage betitelte Polster für die Mehrausgaben verwenden? Ich muss Trainer ausbilden und das kostet recht viel.
Im Haushaltsplan sieht das bloß seltsam aus, wenn Ausgaben höher sind als Einnahmen. Wie erkläre ich das meiner Mitgliederversammlung?
Ich hoffe sehr, jemand hat einen Rat.
Danke. Dagmar

Re: Haushaltsplan Mehrausgaben
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.02.2017

Das geht natürlich.
Damit der Haushaltsplan aufgeht, fügt man einen Posten "Auflösung von Rücklagen" ein.

Re: Haushaltsplan Mehrausgaben
von: Daggi ()
Datum: 24.02.2017

Tausend Dank! Das ist klasse. Das mache ich.

Re: Haushaltsplan Mehrausgaben
von: Eva ()
Datum: 16.01.2023

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

ich stehe gerade am selben Punkt und frage mich, an welcher Stelle im Haushaltsplan bzw. später in der EÜR ich die "Auflösung von Rücklagen" einfügen muss.

1) Soll ich z. B. für einen Lehrgang dort unter Einnahmen 2.000 Euro Auflösung von Rücklagen schreiben, wo die 2.000 Euro Lehrgangskosten als Ausgaben dann anfallen?

2) Soll ich - damit das Jahresergebnis (Auflistung der Überschüsse/Verluste in den vier Bereichen der EÜR) mit dem Bestandsvergleich (Veränderung zwischen Anfangs- und Endbestand unseres Kontos) übereinstimmt - beim Jahresergebnis die 2.000 Euro "Auflösung von Rücklagen" einfügen? Die müssen doch irgendwann am Ende noch einmal in der Übersicht auftauchen, damit alles aufgeht nicht wahr? Nur wo?

Re: Haushaltsplan Mehrausgaben
von: pfeffer ()
Datum: 16.01.2023

1) Soll ich z. B. für einen Lehrgang dort unter Einnahmen 2.000 Euro Auflösung von Rücklagen schreiben, wo die 2.000 Euro Lehrgangskosten als Ausgaben dann anfallen?

# Nein, niemals Aufwand/Ertrag gegen ein Rücklagenkonto buchen. Die Rücklagen werden in einer eigenen Buchung korrigiert

2) Soll ich - damit das Jahresergebnis (Auflistung der Überschüsse/Verluste in den vier Bereichen der EÜR) mit dem Bestandsvergleich (Veränderung zwischen Anfangs- und Endbestand unseres Kontos) übereinstimmt - beim Jahresergebnis die 2.000 Euro "Auflösung von Rücklagen" einfügen?

# Hier ist irgendetwas schief gelaufen - schon bei der Einstellung in die Rücklagen. Das Jahresergebnis darf ebensowenig wie das Bankkonto gegen Rücklagen gebucht werden

Die müssen doch irgendwann am Ende noch einmal in der Übersicht auftauchen, damit alles aufgeht nicht wahr? Nur wo?

# Außerhalb von EÜR und Vermögensaufstellung. Nur bei Bilanzierern könnte die Rücklage im Eigenkapital (Gewinnrücklage) aufgeführt werden.

Re: Haushaltsplan Mehrausgaben
von: Eva ()
Datum: 16.01.2023

Dann habe ich noch nicht verstanden, wie funktionieren soll, was sie "Daggi" 2017 zum Schreiben ihres Haushaltsplanes geraten haben. "Daggi" wollte ja damals Trainer ausbilden, wir wollen einen Lehrgang und eine größere Feier zum Vereinsjubiläum ausrichten, wofür wir Rücklagen angespart haben.

Daggi: " Ich müsste mehr Ausgaben planen, als ich Einnahmen habe, aber es ist ein dickes Polster auf dem Konto. Das Geld ist also da. Geht das? " --> Genauso ist es bei uns.
Antwort: "Das geht natürlich. Damit der Haushaltsplan aufgeht, fügt man einen Posten "Auflösung von Rücklagen" ein." --- > Okay, meine Frage ist also, wo bitte macht man das?

Wenn ich nur unsere normalen Einnahmen in den Haushaltsplan schreibe, dann aber als Ausgaben die Lehrgangskosten hinzukommen, lande ich doch im ideellen Bereich in einem dicken Minus?! Deswegen meine Frage, an welcher Stelle im Haushaltsplan ersichtlich werden soll, dass für die Mehrkosten Rücklagen verwendet werden.

Die Rücklagen haben wir natürlich in einem Rücklagenspiegel übersichtlich in zweckgebundene, freie Rücklagen usw. eingeteilt und verändern ihre Höhe darin, also was wir einstellen oder verbrauchen/auflösen. Dazu führen wir auf der MV auch immer einen Beschluss durch.

Re: Haushaltsplan Mehrausgaben
von: pfeffer ()
Datum: 16.01.2023

Antwort: "Das geht natürlich. Damit der Haushaltsplan aufgeht, fügt man einen Posten "Auflösung von Rücklagen" ein." --- > Okay, meine Frage ist also, wo bitte macht man das?

# Der Haushaltsplan hat nicht mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu tun.
Das geht es nur um Kostendeckung aus Rücklagen.