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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Einordnung Ideeler Bereich / Zweckbetrieb
von: monana ()
Datum: 22.02.2017

Sehr geehrter Herr Pfeffer,
als Tennisverein bieten wir unseren jugendlichen Mitgliedern Trainerstunden an, welche von selbstständigen Trainern durchgeführt werden. Das Training ist kostenpflichtig und wird vom Verein in Rechnung gestellt.
Die Einnahmen aus den Trainerstunden habe ich bislang in Zweckbetrieb gebucht, genauso wie die Ausgaben für die Trainerhonorare und Hallenkosten im Winter.
Die Einnahmen betragen ca. 41.000 EUR, die Ausgaben ca. 44.000 EUR. Die Differenz wird durch Verbandszuschüsse gedeckt.
Nach der letzten Steuererklärung wurden wir vom FiAmt aufgefordert diese Einnahmen und Ausgaben in Zukunft im Ideellen Bereich zu buchen, da es sich um einen durchlaufenden Posten handelt und der Verein nicht selbst wirtschaftlich tätig ist.
Ist das richtig? Wie beurteilen Sie das?

Re: Einordnung Ideeler Bereich / Zweckbetrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.02.2017

Das hängt von der vertraglichen Gestaltung ab: Treffen die Trainingsteilnehmer alle Vereinbarungen mit dem Trainer?

Steuerliche wäre das aber kein Problem. Das Finanzamt sieht ja nur einen durchlaufenden Posten.

Re: Einordnung Ideeler Bereich / Zweckbetrieb
von: monana ()
Datum: 23.02.2017

Sehr geehrter Herr Pfeffer,
vielen Dank für die schnelle Antwort
Dann werde ich in Zukunft so verfahren.