Einordnung Ideeler Bereich / Zweckbetrieb
von: monana ()
Datum: 22.02.2017
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
als Tennisverein bieten wir unseren jugendlichen Mitgliedern Trainerstunden an, welche von selbstständigen Trainern durchgeführt werden. Das Training ist kostenpflichtig und wird vom Verein in Rechnung gestellt.
Die Einnahmen aus den Trainerstunden habe ich bislang in Zweckbetrieb gebucht, genauso wie die Ausgaben für die Trainerhonorare und Hallenkosten im Winter.
Die Einnahmen betragen ca. 41.000 EUR, die Ausgaben ca. 44.000 EUR. Die Differenz wird durch Verbandszuschüsse gedeckt.
Nach der letzten Steuererklärung wurden wir vom FiAmt aufgefordert diese Einnahmen und Ausgaben in Zukunft im Ideellen Bereich zu buchen, da es sich um einen durchlaufenden Posten handelt und der Verein nicht selbst wirtschaftlich tätig ist.
Ist das richtig? Wie beurteilen Sie das?