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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kostenlose Getränke an Helfer
von: kleinchen ()
Datum: 17.02.2017

Wir hatten im letzten Jahr ein großes Vereinsfest, bei welchem uns viele ehrenamtliche Helfer unterstützt haben (nicht nur Vereinsmitglieder). Wir haben einen Getränkeverkauf und einen Kuchenverkauf gemacht. Während ihrer "Dienste" haben die Helfer Getränke und Kuchen gratis bekommen.
Wie muss ich das in meiner Vereinsbuchhaltung erfassen?

Re: Kostenlose Getränke an Helfer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.02.2017

Das kann als Annehmlichkeit (Kosten der Mitgliederpflege) gebucht werden oder als Sachlohn.