Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Weiterleitung von Spenden ins Ausland
von: Arthur ()
Datum: 17.02.2017

Wir sind ein gemeinnütziger Verein (freikirchliche Gemeinde) und einige Spender wollen einen Missionar (Privatperson) im Ausland (Asien) unterstützen. Es gibt ansonsten keine weitere vertragliche Beziehung mit diesem Mann, er gehört keiner Organisation an, weil es in diesem Land nicht notwendig ist. Wie kann ich

a) die Spendeneingänge buchen
b) die Beträge so weiterleiten, dass die Gemeinnützigkeit nicht gefährdet ist

Falls es nicht möglich ist, diese Beträge als Spenden weiter zu leiten, würden die Spender auch auf eine Zuwendungsbestätigung verzichten, d. h. es würde als sonstige Einnahme im Verein verbucht werden. Ist das möglich?

Vielen Dank.

Re: Weiterleitung von Spenden ins Ausland
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.02.2017

Eine Mittelweitergabe zur freien Hand ist ohne Gemeinnützigkeit des Empfängers (für das Ausland gelten analoge Anforderungen nach nationalem Recht) nicht zulässig.
Es bleibt dann nur die Möglichkeit, den Empfänger als "Hilfsperson" einzusetzen. D.h. die Mittelverwendung durch ihn muss unter der Regie des Vereins erfolgen.
Andernfalls wäre kein Spendenabzug möglich und die Zahlungen dürfen nicht aus Mitteln des Vereins erfolgen.

Re: Weiterleitung von Spenden ins Ausland
von: Galyna ()
Datum: 29.04.2022

...was wäre wenn diese Spenden direkt für den Missionar bestimmt sind? Um seine Unterkunft zu sichern und damit seine Arbeit zu ermöglichen?
Ändert sich dies bei den Sachspenden? Angenommen, der Verein kauft notwendige Möbel und schickt sie ins Ausland zum Missionar?

Vielen Dank.

Re: Weiterleitung von Spenden ins Ausland
von: pfeffer ()
Datum: 02.05.2022

Spenden wären Mittel zur freien Verwendung. Die dürfen nur an begünstigte Körperschaften gehen. Anders sähe es aus mit der Übernahme von Kosten für Personen, die im Auftrag der eigenen Einrichtung tätig sind. Dann wäre es aber keine Weiterleitung von Spenden, sondern eine satzungsbezogene unmittelbare Verwendung der Mittel.