Re: Jubiläumsveranstaltung
von: ger1842 ()
Datum: 10.02.2017
Hallo Herr Pfeffer,
Danke für die Info.
Hintergrund meiner Fragen war ja, ob die Kosten der öffentlichen Veranstaltung anläßlich unseres Jubliläums (Kommers mit den üblichen Redebeiträgen und Würdigungen) mit Auftritten des eigenen Chores und einer Fremdgruppe unter den Zweckbetrieb fallen, und damit eventuelle Vorsteuer geltend gemacht werden kann, oder läuft das unter dem idellen Bereich.