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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Jubiläumsveranstaltung
von: ger1842 ()
Datum: 08.02.2017

Wir haben dieses Jahr Jubiläum und veranstalten einen "Jubiläumsauftakt" (Kommers?).
Eintritt wird nicht verlangt. Lediglich um Spenden gebeten.

Neben den offiziellen Reden und Würdigungen trägt auch unser Chor Lieder vor und es tritt eine a cappella Gruppe, die einen gewissen Betrag erhält, auf.

Fragen:
Handelt es sich bei den Einnahmen (Sammelspende) um Einnahmen des idellen Bereichs?
Sind sämtliche Kosten (a cappella, Ausschmückung, Bewirtung, usw.) Kosten des ideellen Bereichs oder des Zweckbetriebes?

Re: Jubiläumsveranstaltung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.02.2017

Wenn nur Spenden als Einnahmen erzielt werden, kann es kein Zweckbetrieb sein.
Nur gibt es da ein Problem: Die Kosten der Veranstaltungen führen zu einem Verlust. Die Spenden dürfen da naturgemäß nicht gegengerechnet werden. Es darf sich also nicht um eine zweckfremde Veranstaltung handeln. Deswegen die Frage: Was sind die Satzungszwecke?

Re: Jubiläumsveranstaltung
von: ger96 ()
Datum: 08.02.2017

Hallo Herr Pfeffer,
Danke für die Info. Es handelt sich um einen Gesangverein mit entsprechenden Satzungszwecken.

Re: Jubiläumsveranstaltung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.02.2017

Die Bewirtung müsste dann aber im Rahmen der Annehmlichkeitengrenze bleiben.
Im Zweifel könnte man die Spenden doch wie Eintrittsgelder behandeln, dann taucht die Frage nach der Mittelverwendung nicht auf. Steuerlich bleibt es ja wegen der Freigrenzen u.U. neutral.

Re: Jubiläumsveranstaltung
von: ger1842 ()
Datum: 10.02.2017

Hallo Herr Pfeffer,

Danke für die Info.
Hintergrund meiner Fragen war ja, ob die Kosten der öffentlichen Veranstaltung anläßlich unseres Jubliläums (Kommers mit den üblichen Redebeiträgen und Würdigungen) mit Auftritten des eigenen Chores und einer Fremdgruppe unter den Zweckbetrieb fallen, und damit eventuelle Vorsteuer geltend gemacht werden kann, oder läuft das unter dem idellen Bereich.

Re: Jubiläumsveranstaltung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 10.02.2017

Ein Zweckbetrieb würde wirtschaftliche Einnahmen voraussetzen, sie hier ja nicht gegeben sind.

Re: Jubiläumsveranstaltung
von: ger96 ()
Datum: 11.02.2017

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Ein Zweckbetrieb würde wirtschaftliche Einnahmen
> voraussetzen, sie hier ja nicht gegeben sind.

Das war der entscheidende Hinweis. Danke für die Info.