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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Erstattung von Rechnungen nicht auf Verein lautend
von: Monika V. ()
Datum: 05.02.2017

Sehr geehrter Herr Pfeffer,
ich käme mal wieder mit meinem Tierschutzverein.
Immer wieder werden zu nächtlicher Stunde Hunde und Katzen im Straßenverkehr angefahren und von lieben Tierfreunden zur Versorgung in die umliegenden Tierkliniken gebracht. Viele davon wenden sich danach an uns, um eine Übernahme der Tiere zu regeln und bzgl. der Tierarztkosten, die wir in solchen Fällen fast immer auch übernehmen. Die Rechnungen sind in aller Regel immer über 150€ und nie auf die Tierhilfe lautend, da die Tierkliniken und Tierärzte angewiesen sind, ohne unser ausdrückliches Okay keine Behandlung von Tieren einfach bei uns aufzurechnen, was aber natürlich nachts zu Unzeiten nicht eingeholt werden kann. Zudem handelt es sich in den seltensten Fällen um Mitglieder des Vereins, sondern zufällige Personen an den Unfallorten.

Haben wir da ein Problem, weil die Rechnungen dann aber von uns beglichen werden, obwohl nicht auf uns lautend bzw. je nach Einzelfall auch "nur" gegen Spendenquittung für den lieben Tierfreund übernommen werden?
Unser Satzungszweck sieht ausdrücklich die Versorgung notleidender Tiere vor und die Übernahme von Kosten an Tierversorgungen, die Personen im Einzelfall nicht erbringen können.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

Ganz liebe Grüße
Monika V.

Re: Erstattung von Rechnungen nicht auf Verein lautend
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.02.2017

Grundsätzlich gibt es da kein Problem. Auch wenn die Rechnungen nicht auf den Verein lauten, kann das als Aufwandsersatz abgerechnet werden. Der Abrechnung wird die Originalrechnung beigelegt.

Re: Erstattung von Rechnungen nicht auf Verein lautend
von: Monika V. ()
Datum: 06.02.2017

Herzlichen Dank für die rasche Antwort!

GlG
Monika V.