Aufwandsersatz Fahrtkosten mit Tankbeleg
von: Monika V. ()
Datum: 30.01.2017
Hallo Herr Pfeffer,
nochmal ich.
Bei meinen Aufwandsersatzabrechnungen für unseren Tierschutzverein habe ich jetzt noch eine Dame, die dedizierte Abholfahrten von Hunden für uns mit ihrem privaten Fahrzeug gemacht hat, z.T. viele hundert Kilometer aus Bayern nach Hamburg gefahren ist. Sie würde auf die 30 Cent-Abrechnung verzichten gegen Erstattung der Tankbelege.
Damit hab ich aber Bauchschmerzen. Tankbelege buche ich nur für unser eigenes Tierhilfe-Vereinsfahrzeug, wenn wir das betanken, aber Aufwandsersatz an Mitglieder per Tankbeleg gab es bisher nie.
Ist das überhaupt zulässig?
Ich würde mich wieder über eine kurze Info dazu Ihrerseits freuen.
Mit besten Grüßen
Monika V.