Rechnungsempfänger ist nicht der Verein - Betriebsausgabe?
von: Trotzki ()
Datum: 27.01.2017
Hallo zusammen,
bei uns kommt es regelmäßig vor, dass jemand privat etwas im Internet bestellt und die Rechnung dementsprechend auf die Privatperson ausgestellt ist. Auch die Bezahlung erfolgt über ein Privatkonto bzw. bar.
Oftmals handelt es sich um kleinere Beträge. Durchaus kann es aber auch vorkommen, dass es mal eine höhere Summe (über 150,- €) ist.
Dieser Beleg wird dann beim Kassenwart eingereicht und dann vom Verein an die Person erstattet.
Ich habe schon stundenlang das Internet und auch Fachbücher durchsucht, aber niemand konnte mir ausreichend die Frage beantworten:
Darf eine solche Rechnung als Betriebsausgabe des Vereins angesehen werden?
Wie ist das gesetzlich geregelt?
(Es besteht keine Umsatzsteuerpflicht, gemeinnütziger Veiein).
Ich habe das Amt des Kassenwartes neu übernommen und mit diesen Privatrechnungen ziemlich Bauchschmerzen.