Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rechnungsempfänger ist nicht der Verein - Betriebsausgabe?
von: Trotzki ()
Datum: 27.01.2017

Hallo zusammen,

bei uns kommt es regelmäßig vor, dass jemand privat etwas im Internet bestellt und die Rechnung dementsprechend auf die Privatperson ausgestellt ist. Auch die Bezahlung erfolgt über ein Privatkonto bzw. bar.
Oftmals handelt es sich um kleinere Beträge. Durchaus kann es aber auch vorkommen, dass es mal eine höhere Summe (über 150,- €) ist.
Dieser Beleg wird dann beim Kassenwart eingereicht und dann vom Verein an die Person erstattet.

Ich habe schon stundenlang das Internet und auch Fachbücher durchsucht, aber niemand konnte mir ausreichend die Frage beantworten:

Darf eine solche Rechnung als Betriebsausgabe des Vereins angesehen werden?
Wie ist das gesetzlich geregelt?
(Es besteht keine Umsatzsteuerpflicht, gemeinnütziger Veiein).

Ich habe das Amt des Kassenwartes neu übernommen und mit diesen Privatrechnungen ziemlich Bauchschmerzen.

Re: Rechnungsempfänger ist nicht der Verein - Betriebsausgabe?
von: Hardy ()
Datum: 28.01.2017

Ich habe das Amt des Kassenwartes neu übernommen und mit diesen Privatrechnungen ziemlich Bauchschmerzen, ...die hätte ich auch.
§ 670 BGB gilt auch für den Verein, dass der "Beauftragte, zum Zwecke der Ausführung des Auftrages erforderliche Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet."
Also 1. muss er einen Auftrag vom Vorstand zur Erfüllung einer Aufgabe haben (Nachweis!!!)
2. u.U. kann dies auch ein Nichtvorstandsmitglied sein.
Kläre bitte diese Art des Geldausgeben in der VS-Sitzung.
Das sollte in der Satzung bzw. in einer Finanzordnung durch die MV beschlossen werden.
Hardy