Re: Steuererstattung Vorjahr
von: pfeffer ()
Datum: 23.01.2017
Wie so oft fehlt im SKR 49 hier ein spezielles Konto.
Dass die Umsatzsteuer aus dem Vorjahr ist, spielt bei EÜR keine Rolle. Bei EÜR müsste die USt. auf ein Ertragskonto des jeweiligen steuerlichen Bereichs gebucht werden.