Spendensammelaktionen; Spenden aus Warenverkauf
von: Astrid ()
Datum: 13.01.2017
Guten Tag, Herr Peffer,
darf ich für Spenden, die aus Spendensammelaktionen stammen, sei es nach besonderen Anlässen (z. B. Adventsaktionen) oder aus Sammelaktionen in Betrieben, bei denen Kolleg(inn)en zusammenlegen, ggf. auch die Betriebsleitung aufrundet, Spendenbescheinigungen an die überweisende Person ausstellen?
Meist werden solche Sammelbeträge von Privatpersonen überwiesen.
Bei Spenden, die über Kirchen oder andere gemeinnützige Vereine bei uns eingehen, ist eine Spendenbestätigung ja unproblematisch, da die Kirchen/Vereine ihrerseits ggf. Spendenbescheinigungen an die Spender erteilen können, die "zusammen gelegt" haben.
Wie gehe ich mit Beträgen um, die von Privatpersonen überwiesen werden und die aus dem Verkauf von Waren (vom Spender/der Spenderin hergestellte bzw. selbst gekaufte und weiter verkaufte) stammen, bei denen die Kunden großzügig nach oben aufgerundet haben?
Vielen Dank.
Ich wünsche Ihnen und allen User(inne)n ein gesundes, schönes und erfolgreiches neues Jahr.