Re: Bereich "Trikotwäsche"
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.01.2017
Die genannten Beträge sind nur dann steuerfreier Aufwandsersatz, wenn die Kosten (Wasser. Strom Waschmittel usf.) nachgewiesen werden. Da ist es einfacher, die Ehrenamtspauschale zu nutzen (also statt der Sachkosten die Arbeitsleistung zu vergüten). Wird die nicht anderweitig schon genutzt, ist das die deutlich einfacherere Methode.