Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Steuerliche Zuordnung Hallenmiete / Austragekosten Handzettel
von: bedaro ()
Datum: 03.01.2017

Guten Tag und ein frohes neues Jahr!

Ich habe folgende Fragen zur Zuordnung von Ausgaben zu einzelnen Steuerbereichen:

1. Unser Verein mietet von der Gemeinde zur stundenweisen Nutzung eine gemeindeeigene Turn- und Veranstaltungshalle, einmal zur Nutzung für Sportangebote, einmal für eine gesellige und öffentliche Faschingsveranstaltung. In welchen steuerlichen Bereich buche ich denn die hierfür getätigten Ausgaben? Einal im Berewich Zweckbetrieb (Sport), einmal im wirtschaftl. Geschäftsbetrieb (gewinnorientierte Veranstaltung)?

2. In unregelmäßigen Abständen lässt der Verein im Dorf Flyer und die Vereinsnachrichten austragen (ca. 10x im Jahr). Pro Austragetour bekommen die i.d.R. jugendlichen Austräger 15 Euro. Wo buche ich das korrekterweise? Wird hier unterschieden, ob Feste des Vereins beworben werden, oder ob es sich um die Vereinsnachrichten handelt, die der Information über das Vereinsleben und damit auch der Mitgliedergewinnung dienen?

Beste Grüße
bedaro



Edited 1 time(s). Last edit at 03.01.2017 by bedaro.

Re: Steuerliche Zuordnung Hallenmiete / Austragekosten Handzettel
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.01.2017

1. Die Nutzung für Sportangebote fällt in den Zweckbetrieb (wenn damit Einnahmen erzielt werden) oder in den ideellen Bereich
Die Nutzung für gesellige und öffentliche Faschingsveranstaltung bei Einnahmeerzielung in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftbetrieb

2. In unregelmäßigen Abständen lässt der Verein im Dorf Flyer und die Vereinsnachrichten austragen (ca. 10x im Jahr). Pro Austragetour bekommen die i.d.R. jugendlichen Austräger 15 Euro. Wo buche ich das korrekterweise? Wird hier unterschieden, ob Feste des Vereins beworben werden, oder ob es sich um die Vereinsnachrichten handelt, die der Information über das Vereinsleben und damit auch der Mitgliedergewinnung dienen?

>>Ja, je nachdem werden die Kosten unterschiedlich zugeordnet.

Re: Steuerliche Zuordnung Hallenmiete / Austragekosten Handzettel
von: bedaro ()
Datum: 03.01.2017

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Verfahre ich mit Kosten für Bescheide durch die Gemeinde analog? (z.B. Gebühren für die Ausschankgenehmigung im Rahmen eines Vereinsfestes?)

Re: Steuerliche Zuordnung Hallenmiete / Austragekosten Handzettel
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.01.2017

Ja, genau.