Steuerliche Zuordnung Hallenmiete / Austragekosten Handzettel
von: bedaro ()
Datum: 03.01.2017
Guten Tag und ein frohes neues Jahr!
Ich habe folgende Fragen zur Zuordnung von Ausgaben zu einzelnen Steuerbereichen:
1. Unser Verein mietet von der Gemeinde zur stundenweisen Nutzung eine gemeindeeigene Turn- und Veranstaltungshalle, einmal zur Nutzung für Sportangebote, einmal für eine gesellige und öffentliche Faschingsveranstaltung. In welchen steuerlichen Bereich buche ich denn die hierfür getätigten Ausgaben? Einal im Berewich Zweckbetrieb (Sport), einmal im wirtschaftl. Geschäftsbetrieb (gewinnorientierte Veranstaltung)?
2. In unregelmäßigen Abständen lässt der Verein im Dorf Flyer und die Vereinsnachrichten austragen (ca. 10x im Jahr). Pro Austragetour bekommen die i.d.R. jugendlichen Austräger 15 Euro. Wo buche ich das korrekterweise? Wird hier unterschieden, ob Feste des Vereins beworben werden, oder ob es sich um die Vereinsnachrichten handelt, die der Information über das Vereinsleben und damit auch der Mitgliedergewinnung dienen?
Beste Grüße
bedaro
Edited 1 time(s). Last edit at 03.01.2017 by bedaro.