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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Give aways
von: Stephan ()
Datum: 01.01.2017

Hallo Herr Pfeffer,

zunächst einmal ein frohes neues Jahr

wie planen für unsere Öffentlichkeitsarbeit einen Messestand und Streuartikel zu beschaffen. Verbuchen wir diese Ausgaben im Ideellen Bereich.

Satzungszwecke sind folgende:

Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung.

Durch Arzt-Patienten Seminare, Informationsveranstaltungen, Vorträge und Tagungen wird der Zweck der Prävention und Aufklärung über die Krankheitsbilder....verfolgt

Den Satzungszweck erfüllt der Verein insbesondere durch
 materielle und ideelle Unterstützung von erkrankten mit ....
 die Erfüllung eines Herzenswunsches des erkrankten mit dem Ziel, neue Lebensenergie und Mut zuzuführen
 das Sammeln von Sach- und Geldspenden.
 Präventionsarbeit und Aufklärung über die Krankheitsbilder .. . Dazu gehören insbesondere Informationsveranstaltungen, Vorträge, Tagungen und Arzt-Patienten Seminare.
 Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins steht jedermann offen. Sie ist nicht an die Mitgliedschaft im Verein gebunden.

Weiter planen wir eine Auftaktveranstaltung die aus Spenden und und Mitgliedsbeiträgen finanziert wird. Sind diese Ausgaben ebenfalls dem ideellen Bereich zuzuordnen?

Herzliche Grüße, Stehpan

Re: Give aways
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.01.2017

Wir planen für unsere Öffentlichkeitsarbeit einen Messestand und Streuartikel zu beschaffen. Verbuchen wir diese Ausgaben im Ideellen Bereich?

>> Die Frage beantwortet sich wahrscheinilch ganz einfach: Wenn diese Giveaways nicht der Erzielung wirtschaftlichen Einnahmen dienen (dazu gehört auch der Zweckbetrieb), kommt nur der ideelle Bereich in Frage. Das wären dann Kosten der Öffentlichkeitsarbeit oder Spenden- und Mitgliederwerbung.

Weiter planen wir eine Auftaktveranstaltung die aus Spenden und und Mitgliedsbeiträgen finanziert wird. Sind diese Ausgaben ebenfalls dem ideellen Bereich zuzuordnen?

>> Wenn kein Eintritt erhoben wird, gilt hier das Gleiche.

Re: Give aways
von: Stephan ()
Datum: 03.01.2017

Guten Morgen Herr Pfeffer,

vielen herzlichen Dank. Spenden die wir für die Veranstaltung einnehmen, Sach oder Geldspenden gehören dann auf der Einnahmenseite auch ideellen Bereich, richtig ?

Wir erwarten eine größere Spende. Diese wurde uns im Dezember schriftlich zugesagt.

Den Eingang erwarten wir täglich. Die Spende gehört dann zum Geschäftsjahr 2017, oder ? Dem Jahr der tatsächlichen Einnahme?

Herzliche Grüße, Stephan

Re: Give aways
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.01.2017

Spenden die wir für die Veranstaltung einnehmen, Sach oder Geldspenden gehören dann auf der Einnahmenseite auch ideellen Bereich, richtig ?

>> Spenden fallen immer in den ideellen Bereich.

Wir erwarten eine größere Spende. Diese wurde uns im Dezember schriftlich zugesagt.
Den Eingang erwarten wir täglich. Die Spende gehört dann zum Geschäftsjahr 2017, oder ? Dem Jahr der tatsächlichen Einnahme?

>> Die Spende wird immer nach Eingangsdatum gebucht. Allein schon deswegen, weil ein Spendenversprechen nur in notarieller Form wirksam wäre. Man also keine "Forderung" buchen.