Give aways
von: Stephan ()
Datum: 01.01.2017
Hallo Herr Pfeffer,
zunächst einmal ein frohes neues Jahr
wie planen für unsere Öffentlichkeitsarbeit einen Messestand und Streuartikel zu beschaffen. Verbuchen wir diese Ausgaben im Ideellen Bereich.
Satzungszwecke sind folgende:
Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung.
Durch Arzt-Patienten Seminare, Informationsveranstaltungen, Vorträge und Tagungen wird der Zweck der Prävention und Aufklärung über die Krankheitsbilder....verfolgt
Den Satzungszweck erfüllt der Verein insbesondere durch
 materielle und ideelle Unterstützung von erkrankten mit ....
 die Erfüllung eines Herzenswunsches des erkrankten mit dem Ziel, neue Lebensenergie und Mut zuzuführen
 das Sammeln von Sach- und Geldspenden.
 Präventionsarbeit und Aufklärung über die Krankheitsbilder .. . Dazu gehören insbesondere Informationsveranstaltungen, Vorträge, Tagungen und Arzt-Patienten Seminare.
 Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins steht jedermann offen. Sie ist nicht an die Mitgliedschaft im Verein gebunden.
Weiter planen wir eine Auftaktveranstaltung die aus Spenden und und Mitgliedsbeiträgen finanziert wird. Sind diese Ausgaben ebenfalls dem ideellen Bereich zuzuordnen?
Herzliche Grüße, Stehpan