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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Auszeichnungen für kleine Vereinsfeste
von: Alexander T. ()
Datum: 01.01.2017

Hallo zusammen,

ich bin als Kassenwart neu in einen kleinen Förderverein einer Kindertagesstätte herein gekommen.

Der Verein veranstaltet zum Beispiel die Sommerfeste und Adventsfeiern für die Kita. Die Einnahmen betragen im Jahr unter 3.000 EUR. Hier passiert vieles, sagen wir auf Zuruf. Das heißt, sämtliche Materialeinsätze (Kuchen, Getränke, etc.) sind Spenden der Eltern. Der Verkauf passiert aus einfachen Geldkassetten. Am Ende des Tages, werden die Einnahmen zusammen auf das Vereinskonto überwiesen.

Meine Frage ist nun, was muss der Verein für diese Veranstaltung eigentlich aufzeichnen? Schreibe ich einen Eigenbeleg, oder muss da mehr Aufwand betrieben werden?

Zweck des Vereins ist die Förderung ausschließlich dieser einen Kita. Und Teilnehmer der Feiern sind auch ausschließlich, die Kinder, Mitarbeiter und Eltern dieser Kita.

Danke schonmal für Eure Hilfe.
Alexander

Re: Aufzeichnungen für kleine Vereinsfeste
von: Alexander T. ()
Datum: 01.01.2017

Im Betreff sollte es natürlich "Aufzeichnungen" heißen.

Re: Aufzeichnungen für kleine Vereinsfeste
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.01.2017

Solche Bareinnahmen werden als "Tageslosung" (Eigenbeleg) erfasst. Es wird also ein Abrechnungsbeleg erstellt, der Anfangs- und Endbestand der Tageskasse erfasst und eventuelle Entnahmen. Der Saldo ist dann der zu verbuchende Umsatz.