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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zweckbetrieb
von: Anna-Lena ()
Datum: 18.12.2016

Hallo Herr Pfeffer,

ich tue mich - wie so viele - doch etwas schwer mit der Unterscheidung zwischen Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Betrieb. Ich habe mir die drei Kriterien für den Zweckbetrieb angeschaut und verstehe Nr. 2 nicht...
2. Zwecknotwendigkeit:
Der Zweckbetrieb muss für die Erreichung der Satzungszwecke notwendig sein., d. h. die Zwecke können nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden.

Können Sie mir dies kurz erläutern? Heißt das ich habe nur einen Zweckbetrieb, wenn meine Mitgliedsbeiträge im ideellen Bereich nicht reichen, um die Satzungszwecke zu erfüllen oder wie muss man das verstehen?

Danke für Ihre Hilfe!
Anna

Re: Zweckbetrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.12.2016

Nein, es geht hier nicht um die Frage, ob die Einnahmen für die Zweckerfüllung notwendig sind, sondern die Tätigkeiten.

Ein Beispiel: Zum Tennisspielen braucht man einen Tennisplatz. Die Überlassung von Tennisplätzen an die Sportler ist deswegen zwecknotwendig.

Der Verkauf von Tennisschlägern dagegen ist nicht zwecknotwendig. Zwar braucht man zum Spielen einen Schläger, aber den kann man auch im Fachhandel beziehen.

Re: Zweckbetrieb
von: Anna-Lena ()
Datum: 19.12.2016

Hallo Herr Pfeffer,

Danke für das Beispiel - jetzt leuchtet es mir etwas mehr ein. Wie ist es aber, wenn die Vereinsarbeit ausschließlich aus Lobbyarbeit besteht und im Zweckbetrieb Dienstleistungen( dem Satzungszweck entsprechend) "verkauft" werden....

Re: Zweckbetrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.12.2016

Wie sehen denn diese Leistungen aus und was genau ist der Satzungszweck?

Re: Zweckbetrieb
von: Anna-Lena ()
Datum: 02.01.2017

Hallo Herr Pfeffer!

Ich wünsche Ihnen zunächst einmal ein frohes Neues Jahr!!

Leider zurück zum Thema ;)
Beispiel: Wenn jetzt z.B. Vereinzweck u.a. die Förderung und Realisierung einer grenzüberschreitenden, kommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Förderung der Zweisprachigkeit ist und wir jetzt einen Auftrag aus dem Ausland bekommen, Hilfestellung zu genau diesem Thema zu liefern (wie kann man in der betreffenden Grenzregion im Ausland die Zweisprachigkeit fördern etc.), wir hierzu einen Bericht erstellen und diesen mit 2.000 € bezahlt bekommen. Ich würde dies in den Zweckbetrieb packen. Wenn ich jetzt alle drei Kriterien für den Zweckbetrieb abarbeiten würde, hätte ich bei Punkt 1 keine großen Probleme, da sich der Satzungszweck wieder findet. Und Punkt 2 und 3?

LG Anna-Lena

Re: Zweckbetrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.01.2017

Wenn ich jetzt alle drei Kriterien für den Zweckbetrieb abarbeiten würde, hätte ich bei Punkt 1 keine großen Probleme, da sich der Satzungszweck wieder findet. Und Punkt 2 und 3?

>> Auch da sähe ich keine grundsätzlichen Probleme.
Wenn eine solche Studie erforderlich ist, für eine Förderung der Zweisprachigkeit, ist sie zwecknotwendig.
Die Konkurrenz zu anderen Anbieteren dürfte nicht so dramatisch sein in so einem speziellen Bereich.

Ich würde aber auf jeden Fall mit dem Finanzamt reden.

Re: Zweckbetrieb
von: Anna-Lena ()
Datum: 02.01.2017

Hallo Herr Pfeffer,

das habe ich bereits getan. Der zuständige Finanzbeamte sagte mir, dass er keine Probleme sähe, wenn der Satzungszweck getroffen wäre. Außerdem würden gemeinnützige Vereine eh nicht überprüft werden??????
Ist das tatsächlich so? Ich hatte das Gefühl, dass in den vergangenen Jahren doch verstärkt dazu übergegangen wurde, auch die gemeinnützigen Vereine zu prüfen...