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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Förderverein - wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
von: Alex ()
Datum: 16.11.2016

Unser Schützenverein hat das Jahr über einige Einnahmen, die als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb einzustufen sind (z. B. Ausschank Schützenfest in eigener Regie, Zeltfete usw.). Die Grenze von 17.500 Euro für die Umsatzsteuerpflicht wird seit einigen Jahren überschritten.

Wir haben vor einigen Jahren bei einem anderen Verein gesehen, dass ein Förderverein gegründet wurde und zum Beispiel die Zeltdisco über den Förderverein gelaufen ist. Wir sind am Prüfen, ob dieses bei unserem Verein auch möglich wäre. Der Förderverein müsste noch gegründet werden.

Offensichtlich ist zu Fördervereinen und dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine Änderung der Rechtsauffassung eingetreten (siehe § 58 Nr. 3 AO). Auf einer Internetseite habe ich dazu folgende Angaben gefunden:

"Nach dem in 2012 geänderten AEAO Nr. 1 zu § 56 ist ein Förderverein auch dann als gemeinnützig anzuerkennen, wenn sich seine Einnahmen ausschließlich aus Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und / oder aus der Vermögensverwaltung zusammensetzen. Er muss sich nur noch an die in seiner Satzung enthaltenen Pflicht zur Verwendung sämtlicher Mittel für die satzungsmäßigen Zwecke halten."

Ist es damit tatsächlich so, dass der Förderverein einen Großteil seiner Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb beziehen kann (z. B. Beiträge u. Spenden 5 % und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 95 %) und dieses dann steuerlich unschädlich ist ?

Re: Förderverein - wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.11.2016

Ja, das ist die Auffassung der Finanzverwaltung. Der Grund ist: Ein Förderverein entfaltet ja vielfach keine umfangreichen Eigenaktivittäen, sondern ist im wesentlichen Durchlaufstelle für Mittel. Da kann dann der wirtschaftliche Bereich schnell überwiegen (hier geht es aber nicht um die Umsatzzahlen allein)
Es muss aber darstellbar sein, dass der Förderverein nicht allein wegen der steuerlichen Vorteile gegründet wurde, sonst läge ein Gestaltungsmissbrauch vor.

Re: Förderverein - wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
von: Jaenchen ()
Datum: 15.03.2019

Hallo Herr Pfeffer,

wäre es also denkbar, dass ein Förderverein die eigenverantwortliche Sponsoringmaßnahme bspw. Bandenwerbung, Trikotwerbung, sonst. Werbeeinnahmen, welche der Hauptverein aktuell als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb versteuert, übernehmen könnte und der Förderverein (welcher schon lange besteht) die Gemeinnützigkeit beibehält ? Die Mittel würde dann der Förderverein komplett an den Hauptverein weiterreichen.

Re: Förderverein - wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 15.03.2019

Da gibt es grundsätzlich keine Bedenken.