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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aufwandspende Fahrtkosten
von: Fibu ()
Datum: 14.11.2016

Guten Abend, spricht eigentlich irgendwetwas dagegen, wenn Eltern die die Jugendmannschaften zu Spieltagen etc. fahren, diese Kilometer aufschreiben und dann diesen Erstattungsanspruch an den Verein spenden? Mir ist nicht ganz klar, ob es da einen Unterschied gibt zu Vereinsmitgliedern, weil ja die Eltern der Kinder meist nicht Mitglied im Verein sind?
Danke für Ihre Hilfe.l

Re: Aufwandspende Fahrtkosten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.11.2016

Das ist möglich - auch für Nichtmitglieder. Es muss nur eine Regelung geben, nach der ein solcher Erstattunganspruch tatsächlich besteht. Am besten beschließt dazu die MV oder der Vorstand eine entsprechende Reisekostenordnung. Andernfalls muss der Erstattungsanspruch individuell eingeräumt werden. Dazu sollte es immer schriftliche Nachweise geben.

Re: Aufwandspende Fahrtkosten
von: Fibu ()
Datum: 17.01.2017

Ich habe noch einmal eine Frage zu diesem Thema.
Unser Verein erstellt Zuwendungsbetätigungen an Mitglieder und Nichtmitglieder für gefahrene Kilometer sofern diese für den Verein gefahren wurden und nicht ersattet wurden.
Die Empfänger der Zuwendungsbestätigungen füllen dazu ein Formular aus. Bislang wurde da lediglich die gesamte Zahl der in einem Monat gefahrenen Kilometer aufgeführt. Ist das so in Ordnung oder brauchen wir weitere Angaben (Datum der Fahrt, Grund der Fahrt etc.)
Besten Dank für ihre Antwort.

Re: Aufwandspende Fahrtkosten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.01.2017

Grundsätzlich gehört zu einem Fahrtkostennachweis auch der Nachweis, dass die Fahrten "betrieblich" (durch die Vereinstätigkeit) veranlasst sind. Es muss also zumindest der Grund der Fahrt nachgewiesen werden, außerdem die Höhe der Kosten (km). Wenn die Fahrten regelmäßig stattfinden, kann man das natürlich vereinfachen.