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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Sportkleidung & Eigenanteil
von: fdhs ()
Datum: 01.08.2015

Hallo,

ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage:

Wir kaufen Shirts/Trainingsanzüge, die mit einem Spoonsorenlogo versehen sind!

Die Rechnung an den Sponsor buche ich im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist klar. Die Eingangsrechnung des Sportgeschäfts muss ja eigentlich auch im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb buchen oder da es sich ja um gesponserte Sportkleidung handelt, d.h. die Sponsoreneinnahmen werden ja durch diese Ausgabe verringert?

Eine weiterführende Frage: wenn die Sportler nun noch einen Eigenanteil für die Bekleidung leisten, muss ich diese ja auch als Einnahme im wirtschaftlichen Geschäftsbereich buchen oder, da es ja alles einen Geschäftsfall (Anschaffung von Sportkleidung) betrifft, wo am Ende als Gesamtkosten ja Einnahmen abzgl. Ausgaben stehen bleiben.

Sehe ich das richtig oder bin ich komplett auf dem Holzweg?

Danke für eure Unterstützung!

Re: Sportkleidung & Eigenanteil
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.08.2015

Da die Sportkleidung für den Sportbetrieb verwendet wird, müssen die Kosten dort verbucht werden.
Nur die Kosten für die Beflockung wäre dem Werbebereich zuzuordnen.

Wenn die Sportler die Kleidung nur für die Sportveranstaltungen des Vereins nutzen, wären das keine wirtschaftlichen Einnahmen (kein Verkauf) sondern eher Zuwendungen.

Frage Sportkleidung & Eigenanteil
von: KultBuberze ()
Datum: 07.01.2019

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

wie müsste dann folgendes verbucht werden:

Sportverein, mehrere Sportbereiche,

Bereich Fußball lebt von Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Bandenwerbung, Eintrittsgeldern zu Spielen,

Sie trainieren und spielen teilweise ohne Eintrittsgelder und teilweise mit Eintrittsgeldern.


Der Verein kauf auf Rechnung des Vereins Sportkleidung mit Logo ( Kosten für Druck extra ausgewiesen)

z.B Trainigsanzüge 500,00 EUR 25x a 20,00 EUR pro Anzug
Bedrucken 50,00 EUR


jeder Spieler bezahlt an den Verein einen Eigenanteil von 10,00 EUR -
anteilige Erstattung von Mitgliedern gesamt 250,00 EUR

Die Anzüge dürfen die Mitglieder behalten, sie werden also beim Training, Freundschaftsspielen ohne Eintritte und für richtige Spiele mit Eintrittsgeldern genutzt.

Sie sieht die entsprechende Verbuchung in der FiBu aus??
Meine Idee dazu

entweder:

1. Kauf der Kleidung - mit Vorsteuerabzug 19% WG
Verkauf an Mitglieder - mit USt 19% WG

oder

2. Kauf - mit VoSt 19% ZB
Verkauf - mit USt 7% ZB


lg

Re: Frage Sportkleidung & Eigenanteil
von: pfeffer ()
Datum: 07.01.2019

Ich gehe davon aus, dass die Vorsteuer nur anteilig abgezogen werden kann, weil die Kleidung nicht ausschließlich für steuerpflichtige Umsätze verwendet wird.
Die Überlassung an Mitglieder ist m.E. kein Zweckbetrieb, deswegen gilt der Regelsteuersatz

Re: Frage Sportkleidung & Eigenanteil
von: KultBuberze ()
Datum: 07.01.2019

ohje....

danke danke..


also musste ich genau wissen für wen die Kleidung war.

für die Jugend die immer ohne Eintrittsgelder arbeitet würde der Anteil vom EINKAUF im IB landen

und der Einkaufs Anteil der Herrenmannschaft der Eintrittsgelder erhält im WG mit 19% Vorsteuer

und der Eigenanteil / Einnahme den die Jugend und die Herren Zahlen im WG mit 19% Ust?

lg

Re: Frage Sportkleidung & Eigenanteil
von: pfeffer ()
Datum: 07.01.2019

Ganz richtig.