Spenden aus Spendenkasse in Arztpraxis und von Sammlungen
von: Traudl ()
Datum: 06.08.2014
Hallo Herr Pfeffer,
unser gemeinnützige Verein hat eine Spende über 50 € aus einer Arztpraxis erhalten, die aus einem dort aufgestellten "Sparschwein" entstanden ist (wobei der runde Betrag dafür spricht, dass seitens der Praxis aufgerundet wurde).
Darf diese Spende personenbezogen verbucht und eine Spendenbestätigung ausgestellt werden?
Wir erhalten auch immer mal wieder Spenden von Sammlungen anlässlich Kommunion oder Konfirmation, sowie aus Schulprojekten oder Sammlungen bei Schulabschlüssen. Auch diese dürfen sicher nicht personenbezogen zu Gunsten der Person verbucht werden, die die Sammlung oder das Projekt veranlasst hat und die Spende übergibt/überweist?
Vielen Dank.
mfg und besten Wünschen