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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Erstattung von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Verein
von: YanikAk ()
Datum: 16.06.2014

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

unser Verein möchte die Fahrten (zwischen Wohnung und Vereinssitz) des Vorstandes und der ehrenamtlichen Helfer mit 0,3,- Euro / Km erstatten.
Wären diese ausgezahlten Fahrtkosten steuer- und sozialversicherungsfrei, wie die Fahrten die im Namen des Vereins unternommen werden.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.


mfg
Akin Yanik

Re: Erstattung von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Verein
von: pfeffer ()
Datum: 17.06.2014

Die Erstattung sind nicht steuerfrei, weil es sich um Fahrten zu einer "ersten Tätigkeitstätte" handelt. Falls er noch nicht ausgeschöpft ist, könnte man aber den Ehrenamtsfreibetrag (720 Euro pro Jahr) dafür nutzen. Es spielt dann keine Rolle, ob es sich um Vergütung oder Aufwandsersatz handelt, weil die Zahlung abgabenfrei ist.

Re: Erstattung von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Verein
von: Markus 2 ()
Datum: 03.02.2020

Hallo Herr Pfeffer,

muss man bei der Erstattung von Fahrtkosten nicht unterscheiden, ob die betreffende Person eine Tätigkeitsvergütung erhält oder hingegen ehrenamtlich tätig ist?

Wenn derjenige eine Tätigkeitsvergütung erhält (und somit steuerrechtlich Arbeitnehmer des Vereins ist), können die Fahrten Wohnung / erste Tätigkeitsstätte ganz klar NICHT steuerfrei erstattet werden.

Erhält hingegen die betreffende Person gar keine Tätigkeitsvergütung, sondern nur reinen Auslagenersatz, spricht dann etwas dagegen, die komplette Fahrtstrecke (hin und zurück) mit 0,30 €/km steuerfrei zu vergüten? Denn diese Person erhält ja keinen Arbeitslohn (da kein Arbeitnehmerverhältnis vorliegt) und somit dürfte bei der Erstattung von Fahrtkosten doch auch kein Vorgang vorliegen, welcher der Einkommensteuer unterliegt.

Danke und viele Grüße,
Markus

Re: Erstattung von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Verein
von: pfeffer ()
Datum: 04.02.2020

muss man bei der Erstattung von Fahrtkosten nicht unterscheiden, ob die betreffende Person eine Tätigkeitsvergütung erhält oder hingegen ehrenamtlich tätig ist?

# Nein, der Fahrtkostenersatz ist nicht nur als Zusatzleistung befreit. Es kommt also nicht auf eine Gehaltszahlung an.

Erhält hingegen die betreffende Person gar keine Tätigkeitsvergütung, sondern nur reinen Auslagenersatz, spricht dann etwas dagegen, die komplette Fahrtstrecke (hin und zurück) mit 0,30 €/km steuerfrei zu vergüten? Denn diese Person erhält ja keinen Arbeitslohn (da kein Arbeitnehmerverhältnis vorliegt) und somit dürfte bei der Erstattung von Fahrtkosten doch auch kein Vorgang vorliegen, welcher der Einkommensteuer unterliegt.

# Es ist der Fahrtkostenersatz selbst, der der Steuer unterliegt. Es handelt sich dabei um Einnahmen i.S.d. § 8 EStG.