Re: Erstattung von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Verein
von: Markus 2 ()
Datum: 03.02.2020
Hallo Herr Pfeffer,
muss man bei der Erstattung von Fahrtkosten nicht unterscheiden, ob die betreffende Person eine Tätigkeitsvergütung erhält oder hingegen ehrenamtlich tätig ist?
Wenn derjenige eine Tätigkeitsvergütung erhält (und somit steuerrechtlich Arbeitnehmer des Vereins ist), können die Fahrten Wohnung / erste Tätigkeitsstätte ganz klar NICHT steuerfrei erstattet werden.
Erhält hingegen die betreffende Person gar keine Tätigkeitsvergütung, sondern nur reinen Auslagenersatz, spricht dann etwas dagegen, die komplette Fahrtstrecke (hin und zurück) mit 0,30 €/km steuerfrei zu vergüten? Denn diese Person erhält ja keinen Arbeitslohn (da kein Arbeitnehmerverhältnis vorliegt) und somit dürfte bei der Erstattung von Fahrtkosten doch auch kein Vorgang vorliegen, welcher der Einkommensteuer unterliegt.
Danke und viele Grüße,
Markus