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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
steuerrechtliche Frage hinsichtlich Honorare von ausländischen Referenten
von: B.Harz ()
Datum: 09.06.2014

Als Verein planen wir derzeit einen Workshop, bei dem ein polnischer Theaterpädagoge einen mehrtägigen Workshop leiten soll. Für diese Tätigkeit erhält er ein Honorar. Muss der Verein für diese Tätigkeit Umsatzsteuern ans Finanzamt zahlen? Bei einem Anruf beim Finanzamt sagte man mir mündlich, da der Referent keine künstlerische sondern pädagogische Tätigkeit vollzieht, müssen vom Veranstalter keine Steuern gezaht werden. Der Honorarempfänger ist jedoch dazu verpflichtet, sein Honorar in Polen anzugeben und ggf. zu versteuern.
Können wir uns auf diese Aussage des Finanzamtes verlassen?

Re: steuerrechtliche Frage hinsichtlich Honorare von ausländischen Referenten
von: pfeffer ()
Datum: 09.06.2014

Umsatzsteuer muss wenn überhaupt der Referent abführen, nicht der Verein.
Es gilt der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro. Wird der nicht überschritten, fällt auch keine Lohn- oder Einkommensteuer an.

Re: steuerrechtliche Frage hinsichtlich Honorare von ausländischen Referenten
von: Sebastian ()
Datum: 24.05.2018

pfeffer schrieb:
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> Umsatzsteuer muss wenn überhaupt der Referent
> abführen, nicht der Verein.
> Es gilt der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro.
> Wird der nicht überschritten, fällt auch keine
> Lohn- oder Einkommensteuer an.

Kann man denn den Übungsleiterfreibetrag auch bei ausländischen Referenten anwenden?

Re: steuerrechtliche Frage hinsichtlich Honorare von ausländischen Referenten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.05.2018

Ja, zunächst ist ja nur entscheidend, wo (Inland) versteuert wird, nicht wer versteuert wird.

Re: steuerrechtliche Frage hinsichtlich Honorare von ausländischen Referenten
von: Sebastian ()
Datum: 24.05.2018

Wolfgang Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ja, zunächst ist ja nur entscheidend, wo (Inland)
> versteuert wird, nicht wer versteuert wird.

Danke für die schnelle Antwort.
Bei einem Honorar in Höhe von 2000 Euro wird ja aber hier im Inland nichts versteuert !?

Und ist es richtig, dass Honorare aus der Übungsleiterpauschale nicht der Sozialversicherungspflicht der KSV unterliegen?

Danke für eine Rückmeldung
Sebastian

Re: steuerrechtliche Frage hinsichtlich Honorare von ausländischen Referenten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.05.2018

Bei einem Honorar in Höhe von 2000 Euro wird ja aber hier im Inland nichts versteuert !?

# Ganz richtig - wenn der Freibetrag nicht anderweitig aufgebraucht wurde.

Und ist es richtig, dass Honorare aus der Übungsleiterpauschale nicht der Sozialversicherungspflicht der KSV unterliegen?

# Ja.